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Medienmitteilung

Balingen: Grüne Umweltzone ab 1. April 2017

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Die Gesundheit der Menschen in Balingen steht im Mittelpunkt.

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​Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Die Gesundheit der Menschen in Balingen steht im Mittelpunkt. Die bisherigen Messungen haben klar gezeigt, dass eine grüne Umweltzone erforderlich ist, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Balingen schnellst möglich einzuhalten.“

Das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Balingen hatten sich im Dezember 2016 darauf geeinigt, die im Luftreinhalteplan für das gesamte Stadtgebiet in Balingen ursprünglich schon zum 1. Januar 2017 festgesetzte grüne Umweltzone vorerst nicht einzuführen. Stattdessen sollte mittels aktueller Messungen überprüft werden, ob bereits die bisher schon außerplanmäßig umgesetzten Maßnahmen sowie das seit 1. Januar 2017 geltende Tempo 30 in der Schömberger Straße in Balingen-Endingen  zu einer Einhaltung der Grenzwerte geführt haben.

 

Die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz (LUBW) führt  aus diesem Grund seit Anfang des Jahres Messung an den ausgewählten Messpunkten in der Schömberger Straße, in der Wilhelmstraße und in der Bahnhofstraße durch. Die Auswertung der bisher vorliegenden Messzyklen hat jedoch ergeben, dass fast alle Proben zum Teil deutlich über dem gesetzlich zugelassenen Grenzwert liegen. Nur ein Messergebnis Anfang Januar lag knapp unter dem Grenzwert für Stickstoffdioxid als Jahresmittelwert.

 

Im Gegensatz zu Feinstaub ist der Luftschadstoff Stickstoffdioxid kaum vom Wetter abhängig. Vielmehr ist in Balingen hauptsächlich der Straßenverkehr für die Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte verantwortlich. So hängt die knappe Unterschreitung der einen Probe auch mit dem aufgrund der Schulferien geringeren Verkehrsaufkommen in der ersten Januarwoche zusammen.

 

„Aufgrund dieses Messergebnisses ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in 2017 nicht sicher eingehalten werden. Das Regierungspräsidium Tübingen ist daher zum Schutz der menschlichen Gesundheit verpflichtet, zu handeln“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Wie im Luftreinhalteplan festgelegt, tritt die grüne Umweltzone daher zum 1. April 2017 in Kraft. Für die Ausgabe der grünen Plaketten sowie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Landratsamts Zollernalbkreis zuständig.


Hintergrundinformationen:
Der Luftreinhalteplan für Balingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) aufgestellt. Die Messungen wurden im Jahre 2013 in der Schömbergerstraße durchgeführt.

 

Mit Inkrafttreten des Luftreinhalteplans Anfang dieses Jahres wurden die folgenden Maßnahmen festgesetzt:

 

  1. ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 in Endingen ab 1. Januar 2017
  2. Festlegung einer Umweltzone (frei für Fahrzeuge mit grüner Plakette) auf dem gesamten Stadtgebiet Balingen (mit allen Teilorten) ab 1. April 2017, sofern orientierende Messungen zu Beginn des Jahres 2017 nicht eine sichere Grenzwertunterschreitung feststellen.

 

Der Gemeinderat der Stadt Balingen war der Ansicht, dass der neu gebaute Kreisverkehr und die Anordnung von Tempo 30 in der Wilhelmstraße sowie die neue Linksabbiegespur auf der Schömberger Straße aus Richtung Balingen kommend zur Lehrstraße hin bereits zu einer Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte geführt haben.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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