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Brücken

B 464 Teilinstandsetzung des Neckartalviadukts bei Reutlingen-Altenburg ab Montag, 28. Juli 2025

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Das Foto zeigt die Fahrbahnübergangskonstruktion am Neckartalviadukt

Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 28. Juli 2025, am Neckartalviadukt der 
B 464 bei Reutlingen-Altenburg Instandsetzungsarbeiten durchführen. Auslöser für die Arbeiten sind Schäden an der Fahrbahnübergangskonstruktion der Brücke. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und für den Erhalt des Bauwerks muss der Fahrbahnübergang auf der südlichen Seite, Richtung Reutlingen, instandgesetzt werden. 

Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sollen die Instandsetzungsarbeiten bis Mitte September 2025 abgeschlossen werden. 

Verkehrsführung

Die Arbeiten werden unter halbseitiger Sperrung der B 464 ausgeführt. Während der Arbeiten wird die Fahrtrichtung von Reutlingen kommend Richtung B 27 an der Baumaßnahme vorbeigeführt. 

Die Gegenrichtung, von der B 27 kommend in Richtung Reutlingen, wird ab der Anschlussstelle Walddorfhäslach umgeleitet. Die Umleitung erfolgt über die Kreisstraße in Pliezhausen-Gniebel, die B 297, sowie über die Kreisstraße Reutlingen-Altenburg zurück auf die B 464.

Um die Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu minimieren, wurde für die Ausführung der Maßnahme die verkehrsärmere Zeit in den Sommerferien gewählt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen. 

Kosten

Die Kosten der Instandsetzungsarbeiten belaufen sich auf rund 400.000 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. 

Hintergrundinformationen 

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/ abrufen. Verkehrsinfo-BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app .

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