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Medienmitteilung

B 32 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Hechingen-Schlatt und Jungingen und in der Ortsdurchfahrt von Jungingen

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die geplante Verkehrsführung vorgestellt.

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​Am Mittwoch, den 21. September 2016, hat in Jungingen eine Besprechung zu der ab Anfang Oktober 2016 geplanten Fahrbahndeckenerneuerung der B 32 zwischen Hechingen-Schlatt und Jungingen und in der Ortsdurchfahrt von Jungingen stattgefunden. An dem Gespräch haben Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, des Landratsamts Zollernalbkreis, der Stadt Hechingen, der Stadt Burladingen, der Gemeinde Jungingen und der Polizeidirektion Tuttlingen teilgenommen. Die Besprechung war von der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz MdB angeregt worden.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die geplante Verkehrsführung vorgestellt. In sehr konstruktiver Atmosphäre wurden die Vor- und Nachteile einer Nutzung und / oder Ertüchtigung bestehender Wege zwischen Schlatt und Jungingen als / für mögliche Umleitungsstrecken diskutiert.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hält trotz der von der Gemeinde Jungingen dargelegten Vorschläge zum Befahren von parallel verlaufenden Wegen aus Verkehrssicherheitsgründen an der angekündigten Vollsperrung für die Dauer Zeitraum von zwei Wochen fest. In den Herbstferien während der ersten Novemberwoche wird die Ortsdurchfahrt von Jungingen vollständig gesperrt. Die von Seiten der Gemeinde Jungingen vorgetragenen Anregungen für alternative Umleitungsstrecken konnte das

 

Regierungspräsidium Tübingen aus verschiedenen Gründen nicht aufgreifen. Exemplarisch sei hier genannt:

 

• Eine halbseitige Verkehrsführung zwischen Hechingen-Schlatt und Jungingen kommt auf Grund der schmalen Breite der B 32 aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht in Betracht.
• Die Verkehrsführung auf dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg zwischen Hechingen-Schlatt und Jungingen in einer Richtung bzw. im Gegenverkehr ist nicht möglich, da das Baufeld der Maßnahme über den parallel verlaufenden Wirtschaftsweg

hinausgeht. Konkret ist der parallel verlaufende Wirtschaftsweg nicht auf der ganzen Länge vorhanden.
• Die Ertüchtigung eines auf der Südseite der Bahnlinie zwischen Schlatt und Jungingen verlaufenden Waldweges scheidet aus Verkehrssicherheitsgründen aus. Der Weg ist aus topographischen Gründen, aber auch aufgrund der großen Absturzhöhen

ungeeignet. Nur durch sehr umfangreiche Maßnahmen könnte dieser Weg in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Der hierfür erforderlich Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem für drei Wochen zu nutzenden Weg.

 

Außerhalb der Vollsperrungen besteht für die Pendler die Möglichkeit, durch Jungingen zur fahren. Für den Schwerlastverkehr besteht während der ganzen Bauzeit eine Vollsperrung im Bereich von Jungingen.

Insbesondere Pendler zwischen Schlatt und Jungingen könnten während der Vollsperrung öffentliche Verkehrsträger oder andere alternative Verkehrsmittel nutzen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3076 zur Verfügung.

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