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B 31n Instandsetzungsarbeiten an der Überführung K 7786 / AS Tierheim ab Montag, 29. September 2025
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Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 29. September 2025, die Fahrbahnplatte des Brückenbauwerks an der Anschlussstelle Tierheim in Stand setzen und die angrenzenden Fahrbahnen erneuern. Die Arbeiten werden notwendig, da Spurrinnen die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigten. Die Baumaßnahme wird dazu genutzt, um kleinere Schäden am Brückenbauwerk zu beheben.
Für die Durchführung der Arbeiten ist es zunächst erforderlich, den Abfahrtsast der B 31n aus Fahrtrichtung Überlingen zu sperren. Ab Mitte Oktober wird der gesamte Verkehr dann halbseitig mittels einer Ampel an der Baustelle vorbeigeführt.
Unter günstigen Witterungsverhältnissen können die Maßnahmen Mitte Dezember abgeschlossen werden.
Verkehrsführung:
Zu Beginn der Arbeiten muss der Abfahrtsast der B 31n aus Fahrtrichtung Überlingen ab Montag, 29. September, bis Mitte Oktober vollständig gesperrt werden.
Der überörtliche Verkehr aus Richtung Friedrichshafen, der an der Anschlussstelle Tierheim (Überlingen-West) in Richtung Nesselwangen / Bonndorf abfahren möchte, wird bereits an der Anschlussstelle Burgberg auf die B 31 alt umgeleitet. Von dort erfolgt die Umleitung über die K 7786 „Aufkircher Straße“ in Richtung Bonndorf / Nesselwangen. Dabei wird der Verkehr an der Baustelle vorbeigeführt.
Der Verkehr von den Anschlussstellen Überlingen-Nord und Überlingen-Nordwest, der an der Anschlussstelle Tierheim in Richtung Nesselwangen / Bonndorf abfahren möchte, wird an der Anschlussstelle Überlingen-Nordwest (Kogenbach) über die Owinger Straße auf die B 31 alt geführt. Die Umleitung verläuft auch hier über die K 7786 „Aufkircher Straße“ und an der Baustelle vorbei.
Der übrige Verkehr wird mit Ampelanlage an der Baustelle vorbeigeführt.
Ab voraussichtlich Mitte Oktober wird der gesamte Verkehr dann halbseitig mittels Ampel an der Arbeitsstelle vorbeigeführt.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen.
Kosten:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Diese werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.
Hintergrundinformationen:
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/ abrufen. Verkehrsinfo-BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app .
Anlage: