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Medienmitteilung

B 31, Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Anschlusses der Rengoldshauser Straße an die B 31 bei Überlingen-Altbirnau (Bodenseekreis) eingeleitet

Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, und der Großen Kreisstadt Überlingen für den Neubau des Anschlusses der Rengoldshauser Straße an die B 31 bei Überlingen-Altbirnau das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Von Montag, 3. Juli 2017, bis einschließlich Mittwoch, 2. August 2017, wird der Plan im Rathaus der Stadt Überlingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

 

Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens endet die Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Anregungen und Bedenken, die in dieser Phase vorgetragen wurden, fließen nicht „automatisch“ in das Planfeststellungsverfahren ein, sondern müssten im Rahmen der Einwendungsfrist erneut vorgebracht werden.


Zum Vorhaben:
Das geplante Vorhaben umfasst den Neubau des Knotenpunktes Überlingen-Altbirnau an der B 31 zwischen den bestehenden Anschlussstellen Überlingen-Ost und Überlingen-Nußdorf zur Anbindung der städtischen Rengoldshauser Straße an die B 31. Der Anschluss liegt auf dem Streckenabschnitt der B 31 von Stockach nach Meersburg. Die Rengoldshauser Straße verbindet Überlingen und Nußdorf mit der L 200a, Rengoldshausen und Andelshofen. Die Rengoldshauser Straße muss anschlussbedingt auf etwa 640 m Länge lage- und höhenmäßig angepasst werden. Zur Erschließung der vorhandenen Gebäude und des Fuchshaldenweges wird ein Teilstück der bestehenden Straße weitergenutzt und bis zum Bauende als Lückenschluss ein parallel geführter Radweg vorgesehen. Die Rampen werden mit Kreisverkehren an die Rengoldshauser Straße angeschlossen. Der in Höhe des Fuchshaldenweges querende Rad- und Wanderweg wird mittels eines Durchlasses unter der Rengoldshauser Straße hindurchgeführt. Der neue Anschluss verbessert den Lärmschutz für Nußdorf, weil sich der Verkehr von der dortigen Wohnbebauung wegverlagert.

Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, werden öffentliche und private Grundstücke in der Stadt Überlingen beansprucht.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 3. Juli 2017 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden und werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter Tübingen unter Bekanntmachungen / Planfeststellungsverfahren.


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

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