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Pressemitteilung

B 30 neu Friedrichshafen – Ravensburg

Anstehende Verkehrserhebung

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Man sieht die Ortsdurchfahrt von Meckenbeuren, eine Ampelanlage, die mit mehreren Fahrzeugen befahrene B 30, links eine Apotheke und andere Geschäfte und rechts mehrere Gebäude
B 30, Ortsdurchfahrt Meckenbeuren
B 30, Ortsdurchfahrt Meckenbeuren

Die Planungen für die B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg schreiten im Regierungspräsidium Tübingen weiter voran. In den nächsten Tagen werden für die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens - unter Sicherstellung des Datenschutzes - die Verkehrsmengen und Abbiegebeziehungen erhoben. Die Verkehrserhebung ist ein wichtiger Schritt der nächsten Planungsphase. Im Rahmen der sogenannten Entwurfsplanung geht es darum, den Maßstab zu vergrößern und die neue Straße detaillierter zu planen, als dies in der Vorplanung der Fall ist.

 

Der Untersuchungsraum des Verkehrsgutachtens umfasst die Hauptverkehrsstraßen B 30, B 31, B 33 und das Landesstraßennetz rund um Meckenbeuren und Tettnang sowie mehrere Knotenpunkte in den Innenstadtbereichen der anliegenden Städte und Gemeinden.

 

Die Verkehrserhebungen erfolgen mit Kameras, welche an ausgewählten Standorten installiert werden. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken im Rahmen der Verkehrsuntersuchung. Durch die moderne Kameratechnik kann auf die früher notwendigen Verkehrsbefragungen verzichtet werden. So werden Verkehrsbehinderungen vermieden.

 

Auf Basis der erhobenen Daten werden anschließend die zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen prognostiziert. Das Verkehrsmodell berücksichtigt die voraussichtliche allgemeine Verkehrsentwicklung, die Strukturentwicklung der Raumschaft sowie die verkehrlichen Maßnahmen im Untersuchungsraum, die sich noch in Planung oder im Bau befinden. Mit den Prognosezahlen kann die Vorzugsvariante Ost auf ihre verkehrliche Wirksamkeit hin beurteilt und optimiert werden. Darüber hinaus sind die Zahlen die Grundlage für weitere Untersuchungen wie Lärm- und Schadstoffgutachten sowie die technische Planung der Trasse.

 

Hintergrundinformationen:

Die B 30 neu ist ein wichtiger Lückenschluss zwischen der B 30, Ortsumgehung Ravensburg und der B 31, Ortsumfahrung Friedrichshafen, in der landesweit bedeutenden Nord-Süd-Achse zwischen den Wirtschaftsräumen Friedrichshafen, Ravensburg/Weingarten und Ulm/Neu-Ulm. Gleichzeitig entlastet sie die Ortsdurchfahrten zwischen Ravensburg und der Messe-Stadt Friedrichshafen.

 

Im Jahre 1979 wurde eine Westumgehung von Meckenbeuren nach §16 FStrG linienbestimmt. Nach Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplans 2004 begann die Entwurfsplanung für den Vorentwurf. Im Jahr 2007 traten weitreichende Änderungen im Naturschutzrecht in Kraft. Die Verkehrsuntersuchung von 2010 zeigte, dass sich die verkehrlichen Wirkungen der Ostumgehung einer Westumgehung annähern. Diese Sachverhalte machten die Prüfung zumutbarer Alternativen und somit den Wiedereinstieg in die Planungsstufe Vorplanung/Linienfindung erforderlich.

 

Aufgrund von sehr hohen naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Konflikten der Varianten West und Mitte stellt die Variante Ost eine rechtssichere und somit realisierbare Variante dar. Die Ministerien des Bundes und des Landes folgen der Argumentation des Regierungspräsidiums Tübingen für die favorisierte Ostvariante.

 

Die Unterlagen zur Voruntersuchung wurden zuletzt nochmals überarbeitet und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zur Weiterleitung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übersandt. Als nächster Verfahrensschritt steht das Linienbestimmungsverfahren an, für das auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist.

 

Gleichzeitig hat das Regierungspräsidium Tübingen bereits vorbereitende Schritte in der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, unternommen. Hierfür laufen bereits seit Anfang des Jahres die Untersuchungen und Kartierungen von Fauna und Flora und es werden verschiedene Planungsleistungen an externe Gutachter ausgeschrieben.

 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/B30/Seiten/default.aspx zu finden.

 

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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