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Pressemitteilung

B 30, Friedrichshafen - Ravensburg

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Planausschnitt B 30 Friedrichshafen-Ravensburg - Meckenbeuren
Planausschnitt
Planausschnitt

Regierungspräsidium Tübingen schließt die Vorplanung ab.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat zum Abschluss der Vorplanung zum Ausbau der B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg die Unterlagen zur Voruntersuchung an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zur Weiterleitung an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gesandt.

 

Die Planung sieht eine östliche Umfahrung von Meckenbeuren vor. Dabei sollen Abschnitte bestehender Straßen wie die B 467 bestmöglich mitgenutzt werden. Die Aus- und Neubaustrecke ist 16,5 Kilometer lang. Die Kosten werden derzeit auf rund 285 Millionen Euro geschätzt.

 

„Die zweibahnige Fortführung der B 30 ab der Ortsumfahrung Ravensburg bis nach Friedrichshafen ist ein wichtiger Lückenschluss in der landesweit bedeutenden Nord-Süd-Achse zwischen den Wirtschaftsräumen Friedrichshafen, Ravensburg, Weingarten und Ulm. Durch die Maßnahme werden die Ortsdurchfahrten im mittleren Schussental, insbesondere die Ortsdurchfahrt Meckenbeuren, von Verkehr, Lärm- und Schadstoffemissionen entlastet und die Verkehrsverbindung zwischen Friedrichshafen und Ravensburg verbessert. Mit der sorgfältigen und detaillierten Aufbereitung der notwendigen Planunterlagen schaffen wir die Grundlage für die nächsten Verfahrens- und Planungsphasen,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist dem Regierungspräsidium auch in der kommenden Phase wichtig. So bespricht das Planungsteam beispielsweise Aspekte, die insbesondere die Landwirtschaft betreffen, auch in der Entwurfsplanung im „Runden Tisch Landwirtschaft“, der bereits zwei Mal tagte.

 

Hintergrundinformationen:

Die Voruntersuchung beinhaltet die gesamten notwendigen Gutachten und Berichte zur Beurteilung und zum Vergleich der betrachteten Trassenvarianten. Nach der bereits erfolgten grundsätzlichen Zustimmung der Ministerien zur Variante Ost hat das Regierungspräsidium nun die Unterlagen erarbeitet. Verkehrsuntersuchungen, eine Umweltverträglichkeitsstudie, Lage- und Höhenpläne der verschiedenen Varianten, Kostenberechnungen sowie straßenbauliche Berichte sind wichtige Inhalte des mehrere Ordner umfassenden Planwerks. Auch der neue Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben musste darin berücksichtigt werden.

 

Nach der fachtechnischen Prüfung durch die Ministerien wartet das Regierungspräsidium auf das grüne Licht für die weitere Planung der Maßnahme. Vorbereitende Schritte in die nächste Planungsphase, der Entwurfsplanung, hat das Planungsteam bereits unternommen. So sind verschiedene Ausschreibungen zur Vergabe von erforderlichen Planungsleistungen an externe Gutachter erfolgt. In der Entwurfsplanung geht es darum, den Maßstab zu vergrößern und die neue Straße detaillierter auszuplanen, als dies in einer Vorplanung der Fall ist.

 

Im Jahre 1979 wurde eine Westumgehung von Meckenbeuren nach §16 FStrG linienbestimmt. Nach Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplans 2004 begann die Entwurfsplanung für den Vorentwurf. Im Jahr 2007 traten weitreichende Änderungen im Naturschutzrecht in Kraft. Die Verkehrsuntersuchung von 2010 zeigte, dass sich die Verkehrsstruktur im Untersuchungsraum verändert hat und sich die verkehrlichen Wirkungen der Ost- einer Westumgehung annähern. Diese Sachverhalte machten die Prüfung zumutbarer Alternativen und somit den Wiedereinstieg in die Planungsstufe Vorplanung/Linienfindung erforderlich.

Weitere Informationen zur Planung sind auf unserer Homepage zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/B30/Seiten/default.aspx.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071 757 3131 gerne zur Verfügung.

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