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Pressemitteilung

B 28, Tübingen - Reutlingen

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B 28 auf der Höhe Französiches Viertel Blickrichtung nach Reutlingen
B 28 auf der Höhe Französiches Viertel
B 28 auf der Höhe Französiches Viertel

Baubeginn der Fahrbahndeckenerneuerung vom östlichen Stadtrand Tübingen bis zur Anschlussstelle Jettenburg am
6. April 2021.

Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Dienstag, 6. April 2021 auf der
B 28 zwischen Tübingen und Reutlingen die Fahrbahndecke erneuern. Auf einer Gesamtlänge von rund acht Kilometern findet ein Austausch der beiden obersten Asphaltschichten statt. Zum Einsatz kommt ein sogenannter „Kompaktasphalt“. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, dauern die Arbeiten planmäßig bis Anfang Juni 2021.

Die Umsetzung der Baumaßnahme gliedert sich in mehrere Bauphasen. Von Dienstag, 6. April bis Sonntag, 11. April 2021 erfolgt die Herstellung der Mittelstreifenüberfahrten und der Aufbau der Verkehrssicherungseinrichtungen. Hierfür sind Einengungen auf je eine Fahrspur in Fahrtrichtung Tübingen und in Fahrtrichtung Reutlingen in den Baustellenbereichen notwendig. Der Aufbau der erforderlichen Betonleitelemente findet ab Mittwoch, 8. April 2021 statt. Die Umlegung des Verkehrs erfolgt am Wochenende 10. und 11. April 2021.

Bauphase 1:

Ab Montag, 12. April 2021 ist die B 28 in Fahrtrichtung Reutlingen ab dem Ortsausgang von Tübingen bis zur Anschlussstelle Kusterdingen voll gesperrt. Der Verkehr in Fahrtrichtung Reutlingen wird an der Mittelstreifenüberfahrt, rund 500 Meter östlich von Tübingen auf die Gegenfahrbahn übergeleitet und dort einspurig im Gegenverkehr über den Anschluss Kusterdingen hinausgeführt. 

Die Anschlussstelle Jettenburg bleibt in dieser Bauphase uneingeschränkt befahrbar. Die Auf- und Abfahrtsäste des Anschlusses Kusterdingen in Fahrtrichtung Reutlingen sind in dieser Bauphase gesperrt. Die Umleitung für die Fahrtziele Kusterdingen, Wankheim und Mähringen erfolgt von der B 28 Anschluss Jettenburg über die K 6907 – Mähringen – K 6903 über Wankheim nach Kusterdingen. Die Arbeiten in der ersten Bauphase dauern voraussichtlich bis 25. April 2021.

Bauphase 2:

Ab Montag, 26. April 2021 beginnen die Arbeiten der zweiten Bauphase in Fahrtrichtung Reutlingen von der Anschlussstelle Kusterdingen bis zur Anschlussstelle Jettenburg. Wie bereits in der ersten Bauphase erfolgt eine Vollsperrung der Fahrbahn in Fahrtrichtung Reutlingen. Hierfür ist eine Sperrung der Auf- und Abfahrtsäste der Anschlussstelle Jettenburg in Fahrtrichtung Reutlingen notwendig. Die Zufahrt nach Jettenburg ist in diesem Zeitraum über die Anschlusstelle Industriegebiet West – Allmendstraße – Markwiesenstraße nach Jettenburg ausgeschildert. Die Anschlussstelle Kusterdingen wird mit Einrichtung der zweiten Bauphase für den Verkehr wieder freigegeben. Mit dem Abschluss der Arbeiten in diesem Bauabschnitt ist bis Mitte Mai 2021 zu rechnen.

Über die Sperrung der B 28 in den folgenden Bauphasen zwischen Tübingen und Kusterdingen in Fahrtrichtung Tübingen wird das Regierungspräsidium Tübingen die Öffentlichkeit rechtzeitig im Vorfeld informieren.

Die Kosten für die Fahrbahndeckenerneuerung von rund 80.000 Quadratmetern Asphaltfläche belaufen sich auf rund 2.820.000 Euro und werden vom Bund getragen.

ÖPNV:

Eine Umleitung für den Öffentlichen Personennahverkehr wird auf den Gemeindeverbindungsstraßen von Kusterdingen eingerichtet. Diese werden dann als Einbahnstraße in eine Richtung für den ÖPNV freigegeben.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anlieger an den Umleitungsstrecken und die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Beeinträchtigungen. Informationen über die mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrsbeschränkungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden.

Hintergrundinformationen:

Das bei der Fahrbahndeckenerneuerung zum Einsatz kommende Bauverfahren des Kompaktasphalts bedeutet, dass die Fahrbahn auf der gesamten Breite ohne Naht hergestellt wird. Zudem erfolgt die Herstellung von Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht in einem Arbeitsgang. Bei diesem Verfahren spricht man auch von einer Herstellung der Asphaltschichten „heiß auf heiß“.

Durch die gleichzeitige Herstellung der beiden Asphaltschichten kann Zeit eingespart werden, da die einzelnen Schichten vor dem Einbau nicht abkühlen müssen. Zudem werden weitere Arbeitsschritte wie das Kehren der Fahrbahn und das Aufbringen von Haftkleber zwischen den Asphaltschichten zur Verbesserung des Schichtenverbundes überflüssig. Weitere Vorteile dieser Bauweise sind der sehr gute Schichtenverbund zwischen den Asphaltschichten, sowie seine Ressourcenschonung.

Durch den Einsatz von Kompaktasphalt kann die oberste Asphaltschicht, die als Verschleißschicht dient, von üblicher Weise vier Zentimeter auf 2,5 Zentimeter reduziert werden. Hierdurch lässt sich die Menge an hochwertigen Gesteinskörnungen reduzieren in Verbindung mit einer Verstärkung der darunterliegenden Binderschicht mit Recyclingasphalt.

Bildunterschrift:

B 28 auf Höhe Zufahrt französisches Viertel in Tübingen, Blickrichtung Reutlingen; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 4.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecher, Telefon: 07071 / 757-3131 gerne zur Verfügung.

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