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Pressemitteilung

B 28 Rottenburg – Tübingen

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Regierungspräsident Klaus Tappeser gibt gemeinsam mit Projektleiterin Susanne Mayer und Abteilungsleiter Rainer Hölz die neue Brücke über die Bahn im Verlauf der L 370 bei Tübingen-Weilheim für den Verkehr frei
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Projektleiterin Susanne Mayer und Abteilungsleiter Rainer Hölz (v. l. n. r.)
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Projektleiterin Susanne Mayer und Abteilungsleiter Rainer Hölz (v. l. n. r.)
Luftaufnahme vom neuen Brückenbauwerk über die Bahn im Verlauf der L 370 bei Tübingen-Weilheim
Luftaufnahme vom neuen Brückenbauwerk über die Bahn im Verlauf der L 370 bei Tübingen-Weilheim
Luftaufnahme vom neuen Brückenbauwerk über die Bahn im Verlauf der L 370 bei Tübingen-Weilheim

Neue Brücke über die Bahn im Verlauf der L 370 bei Tübingen-Weilheim wurde am Mittwoch, 22. Dezember 2021 für den Verkehr freigegeben.

Im Sommer 2020 haben die Bauarbeiten für die neue Überführung der L 370 über die Bahntrasse in Tübingen-Weilheim begonnen. Nach einer Bauzeit von rund achtzehn Monaten wurde am heutigen Mittwoch, 22. Dezember 2021 die neue Brücke für den Autoverkehr freigegeben und die Sperrung der L 370 aufgehoben. Somit ist der Streckenabschnitt zwischen dem südlichen Kreisverkehr am Anschlussknoten Tübingen-Weilheim und der Einmündung der K 6900, Richtung Derendingen, in die L 370 wieder befahrbar.

 

Regierungspräsident Klaus Tappeser schaute beim Abbau der Verkehrsabsperrungen vorbei und bemerkte: „Wir haben es geschafft, trotz Corona-Pandemie, Materialengpässen und ungünstiger Witterung im vergangenen Sommer, einen weiteren Teil der Gesamtmaßnahme B 28 Rottenburg – Tübingen noch vor Weihnachten fertigzustellen. Die neue Brücke ersetzt den bestehenden Bahnübergang und sorgt so für eine höhere Sicherheit und einen besseren Verkehrsfluss.“

 

Die neue Straßenüberführung über die Bahnstrecke ist Bestandteil des Neubaus der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen. Die Kosten in Höhe von rund vier Millionen Euro tragen der Bund, die DB Netz AG und das Land.

Das Regierungspräsidium Tübingen bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

 

Abschließende Arbeiten im Bereich der Bahnüberquerung im Frühjahr 2022

Zur Fertigstellung der Brücke in Weilheim sind noch die Geh- und Radwege, ein Wirtschaftsweg und zwei Treppenanlagen am nördlichen und südlichen Damm herzustellen. Die Arbeiten werden unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt. Ergänzend wird im kommenden Jahr im Anschluss an den hergestellten Neubauabschnitt die Fahrbahn der L 370 zwischen der Zufahrt zum Einkaufsmarkt und der Einmündung der K 6900 erneuert. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden diese Arbeiten im Frühjahr 2022 fertiggestellt.

Bis zum Abschluss der oben genannten Arbeiten werden die Fußgänger und Radfahrer gebeten, wie bisher den Bahnübergang unter der neuen Brücke als Verbindung zwischen Weilheim und Hirschau zu nutzen.

 

Hintergrundinformationen

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und durch Materialengpässe sowie der ungünstigen Witterung im Sommer 2021 war es nicht möglich den ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin im Herbst 2021 einzuhalten. Auf Initiative des Regierungspräsidiums Tübingen wurden die Arbeiten von Seiten der bauausführenden Firma im vierten Quartal 2021 nochmals forciert. So konnte eine Befahrbarkeit der Brücke und der neuen Straßendämme noch vor Ende des Jahres 2021 ermöglicht werden.

 

Anlage:

Bild 1: Regierungspräsident Klaus Tappeser gibt gemeinsam mit Projektleiterin Susanne Mayer und Abteilungsleiter Rainer Hölz die neue Brücke über die Bahn im Verlauf der L 370 bei Tübingen-Weilheim für den Verkehr frei.

Fotografie: Süleyman Tillem, Regierungspräsidium Tübingen

 

Bild 2: Luftaufnahme vom neuen Brückenbauwerk

Fotografie: Süleyman Tillem, Regierungspräsidium Tübingen

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131 gerne zur Verfügung.

 

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