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Pressemitteilung

B 28, Neubau von Rottenburg bis Tübingen

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Blick auf die B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen in Fahrtrichtung Rottenburg; rechts stehen drei Gebäude und im Hintergrund sieht man Rottenburg
B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen
B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen

Markierungsarbeiten ab Donnerstag, 9. Juni 2022.

Seit 1. April 2022 ist die durchgängige B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Wie bereits angekündigt wird in den Pfingstferien die dauerhafte Fahrbahnmarkierung hergestellt.

Ab Donnerstag, 9. Juni 2022 beginnen die Arbeiten zum Aufbringen der Fahrbahnendmarkierung zwischen dem Knoten Rottenburg-Ost und dem Knoten Tübingen-Weilheim. Bestandteil sind auch die jeweiligen Anschlussäste und im Bereich des Knoten Weilheim die Randbereiche der L 371 und L 370 bis zur Einmündung der K 6900 (Tübingen-Weilheim) inklusive der vorhandenen Kreisverkehre. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Ende Juni 2022 abgeschlossen.

 

Verkehrsführung während der Markierungsarbeiten

Die Markierungsarbeiten erfolgen abschnittsweise unter halbseitiger Sperrung der B 28. Im Bereich der L 371 und der L 370 kommt eine Ampel zum Einsatz.

 

Knoten Rottenburg Ost bis Bühl-Bonlanden von Donnerstag, 9. bis Freitag, 10. Juni 2022

Die B 28 zwischen dem Knoten Rottenburg Ost und Bühl-Bonlanden ist im Zeitraum von Donnerstag, 9. bis Freitag, 10. Juni 2022 halbseitig gesperrt. Während der Arbeiten wird der Verkehr von Tübingen kommend am Anschluss Bühl-Bonlanden ausgeleitet und über die L 370 und den Knoten Rottenburg Ost wieder auf die B 28 geführt. Der Verkehr von Rottenburg kommend in Fahrtrichtung Tübingen verbleibt auf der B 28. Das Industriegebiet Allmandäcker auf der Gemarkung Kiebingen kann nur aus Richtung Rottenburg angefahren werden. Die Ausfahrt ist nur in Richtung Tübingen möglich. Das Aufbringen der Markierung im Zufahrtsbereich des Industriegebiets erfolgt im Schutz einer Ampel.

 

Bühl-Bonlanden bis zum Knoten Weilheim von Montag, 13. bis Mittwoch, 15. Juni 2022

Die Markierungsarbeiten auf dem Abschnitt von Bühl-Bonlanden bis zum Knoten Weilheim erfolgen von Montag, 13. bis Mittwoch, 15. Juni 2022.

In diesem Zeitraum wird die Fahrbeziehung von Tübingen kommend am Knoten Tübingen-Weilheim ausgeleitet und über die L 370 bis zum Anschluss Bühl-Bonlanden und dort wieder auf die B 28 geführt. In selber Weise wird die Fahrbeziehung der L 371 aus Richtung Hirschau über die L 370 umgeleitet. Der Verkehr von Rottenburg kommend in Fahrtrichtung Tübingen verbleibt auf der B 28.

 

Im Nachgang erfolgen in weiteren Tageseinsätzen außerhalb der Hauptverkehrszeiten in Tübingen-Weilheim die Markierungsarbeiten der Anschlussäste und der L 370 sowie der L 371. Im Bereich des nördlichen Kreisverkehres der L 371 wird der Verkehr für die Arbeiten mittels einer Ampel abschnittsweise geregelt. Gleichzeitig ist der nördliche Ast von/zur B 28 bis zum Kreisverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt von Tübingen kommend über die B 28 bis Bühl-Bonlanden und weiter auf der L 370 über Kilchberg nach Weilheim und umgekehrt.

 

Für die im Anschluss folgende Markierung im weiteren Verlauf der L 370 ist eine Vollsperrung der L 370 vom südlichen Kreisverkehrs bis auf Höhe des Einkaufmarktes für die Markierungsarbeiten erforderlich. Die Umleitung erfolgt ab dem nördlichen Kreisverkehr über die B 28 bis zum Anschluss Bühl-Bonlanden und weiter auf der L 370 nach Weilheim und umgekehrt. Für die Markierungsarbeiten ab dem Einkaufsmarkt bis zur Einmündung der K 6900 wird der Verkehr mittels einer Ampel geregelt. Das Industriegebiet und der Einkaufsmarkt sind immer erreichbar.

 

Im Nachgang wird der Anschlussast Bühl-Bonlanden unter Vollsperrung markiert. Die Umleitung hierfür erfolgt für beide Richtungen über die L 370.

 

Um die Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, erfolgen die Markierungsarbeiten überwiegend in den Pfingstferien. Für die im Zusammenhang mit den Markierungsarbeiten entstehenden Behinderungen bittet das Regierungspräsidium Tübingen um Verständnis.

 

Hintergrundinformationen:

Fahrbahnmarkierungen gehören nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den Verkehrszeichen. Sie sind ein Bestandteil der Verkehrsregelung und Verkehrsführung. Für die Verkehrsfreigabe der durchgängigen B 28 wurde eine sogenannte „Verkehrsfreigabemarkierung“ aufgebracht. Diese Markierung kommt in der Regel auf neuen, frischen Fahrbahnbelägen zum Einsatz. Die Verkehrsfreigabemarkierung ist eine weiße, vorläufige Markierung und dient gleichzeitig als Vormarkierung für die qualitativ höherwertigere Fahrbahnendmarkierung. Aus arbeitssicherheits- und bautechnischen Gründen ist der Verkehr an den Markierungsarbeiten mit ausreichendem Abstand vorbeizuführen. Dies hat zur Konsequenz, dass nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird der Verkehr für eine Fahrtrichtung, wie oben beschrieben, umgeleitet.

 

Hinweis für die Redaktion

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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