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Pressemitteilung

B 27 Tunnel in Dußlingen

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Blick in einen beleuchteten Straßentunnel

Einspurige Öffnung der Weströhre – Fahrtrichtung Balingen – im Notbetrieb ab Freitag, 13. August 2021.

In Abstimmung mit dem für den Betrieb des Tunnels zuständigen Landratsamts Tübingen, dem Polizeipräsidium Reutlingen, der Feuerwehr Dußlingen, des Kreisbrandmeisters sowie des Deutschen Roten Kreuzes ist nach erfolgreicher Durchführung des erforderlichen Tunnelbetriebstests eine Teilinbetriebnahme der Weströhre, Fahrtrichtung Balingen, mit einem Fahrstreifen und einer auf 60 km/h beschränkten Geschwindigkeit im Laufe des Freitagvormittags, 13. August 2021 vorgesehen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird die Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Polizei dauerhaft überwacht.

 

Nach Abschluss der Schadensaufnahme zeigt sich, dass viele Komponenten der Betriebseinrichtung zerstört sind. Für den Notbetrieb mussten einige wesentliche Betriebseinrichtungen angepasst bzw. umgerüstet werden.

 

Unterbrechungsfreie Stromversorgung

Die Fachleute stellten im Rahmen der Schadensaufnahme fest, dass die unterbrechungsfreie Stromversorgung ausgetauscht werden muss. Für den Notbetrieb kommt jetzt eine mobile Lösung zum Einsatz. Die unterbrechungsfreie Stromversorgung stellt sicher, dass bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes die sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie die Branddetektion, die Beleuchtung, die Schrankenanlage, die Lautsprecher und die Videoanlage über einen Zeitraum von einer Stunde weiterhin mit Strom versorgt werden.

 

Notrufnischen

Durch die Tunnelflutung wurden die Notrufnischen stark beschädigt. Die Notrufmelder und die Feuerlöscher standen vollständig unter Wasser. Der aufgetretene Wasserdruck verbog die Türrahmen und die dort integrierten Schließkontakte. Auch die in den Notrufnischen verbauten elektronischen Komponenten haben Schaden genommen. Im Regelbetrieb schaltet die Tunneltechnik automatisch auf eine reduzierte Geschwindigkeit von 60 km/h, sobald die Türe zu einem Notrufmelder geöffnet wird. Während des Notbetriebs wird die Geschwindigkeit jetzt dauerhaft auf 60 km/h begrenzt.
Weiterhin kann über die an den Notrufnischen interimsweise aufgestellten Notrufsäulen auch im Notbetrieb ein Notruf an die Integrierte Leitzentrale abgesetzt werden. Für den Betrieb dieser Notrufmeldeanlagen wurde ein lokales Mobilfunknetz eingerichtet. Die Feuerlöscher wurden auf ihre Funktion hin geprüft und können weiterhin verwendet werden.

 

Fluchtwegbeschilderung

Die Kennzeichnung der Fluchtwege im Tunnel zum nächsten Notausgang mit beleuchteten grünen Tafeln wurde auf verfügbare Beleuchtungselemente umgerüstet.

 

Tunnelbetriebstechnik

Im Regelbetrieb ist die Tunnelbetriebstechnik so aufgebaut, dass beide Tunnelröhren als Einheit betrieben werden. So ist die parallel verlaufende Tunnelröhre gleichzeitig auch Fluchtweg im Falle eines Ereignisses in der anderen Röhre. Die Tunnelbetriebstechnik schließt dann die Schranke auch der anderen Tunnelröhre um den Flüchtenden ein gefahrloses Wechseln in die andere Röhre zu ermöglichen. Für den jetzigen Notbetrieb wurden die beiden Tunnelröhren betriebstechnisch getrennt, da in der Weströhre der Straßenverkehr laufen soll, während in der Oströhre die Arbeiten zur Instandsetzung fortgeführt werden.

 

Die Oströhre kann auf absehbare Zeit nicht für den Verkehr geöffnet werden.

Über die Oströhre ist das Wasser in den Tunnel eingedrungen. Sie ist deutlich stärker geschädigt als die Weströhre. Bei der Oströhre kommt zusätzlich zu den Schäden, wie sie an der Betriebseinrichtung in der Weströhre aufgetreten sind, noch hinzu, dass die Schrankenanlage und die dazugehörigen Steuerungselemente durch den starken Wasserandrang massiv in Mitleidenschaft gezogen wurden. Auch müssen in der Oströhre deutlich mehr Leitungskabel erneuert und sehr viel mehr elektrische und elektronische Komponenten ausgetauscht werden.

 

In der Regel handelt es sich bei den in Tunnelbauwerken verbauten Komponenten der Betriebseinrichtung um Einzelanfertigungen. Aufgrund bestehender Lieferengpässe bei einer Vielzahl von Grundmaterialien wie beispielsweise Kunststoffgranulat, werden derzeit seitens der Hersteller keine verbindlichen Liefertermine für die erforderlichen Ersatzteile genannt. Das ist auch der Grund, weshalb eine zeitliche Perspektive für die Öffnung der Oströhre derzeit nicht genannt werden kann.

 

Die Situation führt insgesamt dazu, dass die Arbeiten zur Instandsetzung der Tunneltechnik voraussichtlich das restliche Jahr über andauern werden, so dass von einem Regelbetrieb in beiden Tunnelröhren erst gegen Ende des Jahres 2021 auszugehen ist.

 

Hintergrundinformation:

Beim Starkregenereignis am 28. Juni 2021 war der Wiesbach zwischen Nehren und Dußlingen über die Ufer getreten. Die Wassermassen fluteten die B 27 und die beiden Tunnelröhren in Dußlingen und liefen bis knapp unter die Tunneldecke voll. Der Tunnel ist seitdem für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung der B 27 verläuft in beiden Fahrtrichtungen über Gomaringen und Nehren.

 

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071 / 757-3131, gerne zur Verfügung.

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