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Medienmitteilung

B 27 Tunnel Dußlingen

Ab 13.12.2017 erfolgen temporäre Sicherungsmaßnahmen entlang der Lärmschutzwände des Tunnels.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen teilt mit, dass ab Mittwoch, den 13. Dezember 2017, temporäre Sicherungsarbeiten entlang der Lärmschutzwände nördlich und südlich des Dußlinger Lärmschutztunnels erfolgen. Nach Abschluss dieser Arbeiten voraussichtlich am 20. Dezember 2017 wird die derzeit gesperrte Überholspur in Richtung Balingen wieder zu Verfügung stehen.

Bis zur endgültigen Sanierung werden im Rahmen der temporären Sicherungsarbeiten Sicherheitsnetze an den Lärmschutzwänden angebracht. Hierdurch ist sichergestellt, dass keine Teile der Lärmschutzwand mehr auf die Fahrbahn in Richtung Balingen herabfallen und den Verkehr gefährden können. Während dieser Arbeiten wird zusätzlich die Überholspur der B 27-Richtungsfahrbahn Balingen -Tübingen in Dußlingen tagsüber im Arbeitsbereich gesperrt. Nach Abschluss der Maßnahme wird diese Überholspur und gleichzeitig auch die Überholspur auf der Richtungsfahrbahn Tübingen-Balingen voraussichtlich am 20. Dezember wieder für den Verkehr freigegeben.

 

Sämtliche Sanierungsarbeiten erfolgen im Rahmen der Gewährleistung. Aufgrund des bereits in 2014 eingetretenen Schadensfalls wurden die Gewährleistungsfristen im Bauvertrag verlängert. Demnach trägt die Baufirma die Kosten für die anstehenden temporären Sicherungsarbeiten. Dem Bund als Straßenbaulastträger entstehen hierdurch keine Kosten.

 

Hintergrundinformationen:
Im August 2017 löste sich an einem Lärmschutzwandelement im Mittelstreifen der B 27 in Dußlingen ein Teilstück der sogenannten Vorsatzschale. Da das Herabfallen weiterer Teile der Vorsatzschalen nicht auszuschließen war, wurde die Überholspur auf der Richtungsfahrbahn Tübingen-Balingen vorsorglich gesperrt.

 

Zur Feststellung des Schadenumfangs wurden im September 2017 eine Begutachtung und Bewertung der Lärmschutzwände durch einen Sachverständigen durchgeführt. Ergänzend zu den örtlichen Erhebungen fanden Belastungsversuche an vor Ort gewonnenen Materialproben statt. Das Gutachten liegt mittlerweile vor.

 

Derzeit erfolgt die Prüfung und Bewertung dieses Gutachtens durch das Regierungspräsidium Tübingen. Es zeigt sich bereits heute, dass zur abschließenden Bewertung weitere Untersuchungen erforderlich sind. Die Dauer dieser Untersuchungen ist nicht genau absehbar. Deshalb erfolgt die zeitlich befristete Sicherung der Lärmschutzwände mit Sicherheitsnetzen.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet um Verständnis für die entstehenden kurzfristigen Behinderungen.

 

Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.

 

Hinweis für die Redaktionen: 
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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