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Pressemitteilung

B 27, Ortsumgehung Tübingen (Schindhaubasistunnel)

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Kamera für Verkehrserfassung

Verkehrserhebung in der kommenden Woche.

„Die B 27 ist die zentrale Nord-Süd-Verkehrsachse im Regierungsbezirk und im Bedarfsplan des Bundes von der A81 bis Stuttgart vierstreifig vorgesehen. Wir treiben deshalb die Planungen der Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel weiter intensiv voran. Mit dem im letzten Monat erteilten Gesehenvermerk durch den Bund haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht und können jetzt mit der Genehmigungsplanung beginnen, an die sich das Planfeststellungsverfahren anschließt,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser.  

Im Fokus der Genehmigungsplanung stehen die Aufbereitung und Aktualisierung der vorhandenen Unterlagen. Im Vorgriff wurden bereits in diesem Winter die umfangreichen Bohrungen für das geologische Gutachten, welches Voraussetzung für den sicheren Bau eines Tunnelbauwerks dieser Größenordnung ist, durchgeführt. Jetzt ist unter anderem das bestehende Verkehrsgutachten zu aktualisieren und auf den Planungshorizont 2035 fortzuschreiben. Hierfür wird kommende Woche eine Verkehrserhebung durchgeführt.

Unter Sicherstellung des Datenschutzes werden für das Verkehrsgutachten Kenndaten wie Verkehrsmengen und Abbiegebeziehungen erhoben. Der Untersuchungsraum umfasst die beiden Hauptverkehrsachsen B 27, B 28 und das untergeordnete Straßennetz sowie mehrere Knotenpunkte im Innenstadtbereich. Ergänzt wird die Verkehrserhebung durch Auswertung der Zähldaten aus dem Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg.

Die Verkehrserhebungen erfolgen mit Kameras, welche an ausgewählten Standorten installiert werden. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken im Rahmen der Verkehrsuntersuchung. Auf Basis der erhobenen Daten und unter Berücksichtigung der aktuellen Coronasituation werden anschließend die zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen prognostiziert. Das Verkehrsmodell berücksichtigt die voraussichtliche allgemeine Verkehrsentwicklung, die Strukturentwicklung der Raumschaft sowie die verkehrlichen Maßnahmen im Untersuchungsraum, die sich noch in Planung oder im Bau befinden. Mit den Prognosezahlen können verschiedene Fragestellungen in der Genehmigungsplanung, wie beispielsweise die genaue Ausgestaltung der Knotenpunkte und die notwendige Zahl an Abbiegestreifen, beurteilt werden. Darüber hinaus sind die Zahlen zum Beispiel auch Grundlage für die Plausibilisierung und Aktualisierung des Lärm- und Schadstoffgutachtens.

Hintergrundinformationen:

Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen ist die Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel mit aktuellen Gesamtkosten von rund 338 Millionen Euro. Das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 27 zwischen dem Tübinger Kreuz und dem Bläsibad belastet die Bewohner der Südstadt und der Gartenstadt durch Lärm und Luftschadstoffe erheblich. Dies wird sich mit der Ortsumgehung nachhaltig verbessern. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen erhältlich unter https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt4/b27-28/ .

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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