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Pressemitteilung

B 27, Einschleifung B 464 bis Kreisgrenze Reutlingen/Esslingen

Erfolgreicher Abschluss der Fahrbahndeckenerneuerung mit Verbesserung des Lärmschutzes.

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Gruppenbild mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer MdB, MD Berthold Frieß vom Verkehrsministerium und Regierungspräsident Klaus Tappeser, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Engagierten bei der Verkehrsfreigabe vor Ort
Gruppenbild mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer MdB, MD Berthold Frieß und Regierungspräsident Klaus Tappeser, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Engagierten bei der Verkehrsfreigabe vor Ort
Gruppenbild mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer MdB, MD Berthold Frieß und Regierungspräsident Klaus Tappeser, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Engagierten bei der Verkehrsfreigabe vor Ort

Im Juli 2023 begannen die Bauarbeiten zur Fahrbahndeckenerneuerung an der B 27 zwischen der Einschleifung der B 464 bei Pliezhausen-Rübgarten und der Kreisgrenze Reutlingen/Esslingen bei Walddorfhäslach. Auf der Strecke von rund 5,4 Kilometern wurde in der Fahrtrichtung Stuttgart die Asphaltdecke erneuert und ein lärmmindernder Splittmastixasphalt eingebaut. Am heutigen Donnerstag, 14. September 2023, haben zum Abschluss der Bauarbeiten der Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer MdB, Ministerialdirektor Berthold Frieß vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsident Klaus Tappeser gemeinsam mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten, Bürgermeister Christof Dold aus Pliezhausen und Bürgermeisterin Silke Höflinger aus Walddorfhäslach den Straßenabschnitt symbolisch für den Verkehr freigegeben.

 

Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr sagte: „Eine leistungsfähige und effiziente Verkehrsinfrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung. Mit der Erhaltungsmaßnahme an der B 27 entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger in dem wir den Lärm reduzieren. Gleichzeitig investieren wir in eine moderne Straßeninfrastruktur und stärken die Wirtschaft in der Region. Der Bund investiert rund drei Millionen Euro in dieses Projekt“. 

 

Ministerialdirektor Berthold Frieß unterstreicht: „Die jetzige Erneuerung der Fahrbahndecke ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Straßeninfrastruktur und führt zudem zu spürbaren Verbesserungen der Lärmsituation und der Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang des Bundesstraßenabschnitts.“

 

Regierungspräsident Klaus Tappeser betont, „dass insbesondere die Ortsteile Gniebel und Rübgarten der Gemeinde Pliezhausen sowie die Gemeinde Walddorfhäslach von dem neuen lärmmindernden Asphaltbelag profitieren. Der jahrelange Einsatz vieler Beteiligter, die sich für mehr Lärmschutz an der B 27 einsetzen, hat sich gelohnt.“

 

Ausblick

In den kommenden Jahren soll auch die Fahrbahn der B 27 in Fahrtrichtung Tübingen mit einem lärmmindernden Asphaltbelag erneuert werden. Ziel ist es, mit beiden Maßnahmen den Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner weiter zu verbessern. Das Regierungspräsidium Tübingen wird die Lärmsituation darüber hinaus weiter im Auge behalten und ergänzende Maßnahmen sorgfältig prüfen.

 

Kosten

Die Kosten für die jetzt durchgeführte Maßnahme in Höhe von drei Millionen Euro trägt der Bund als Baulastträger der B 27.

 

Hintergrundinformationen:

Die B 27 ist mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von rund 51.000 Kraftfahrzeugen und einem Schwerverkehrsanteil von rund 2.200 Fahrzeugen (4,3 %) auf diesem Streckenabschnitt der am stärksten belastete Bundesstraßenabschnitt in der Region Neckar-Alb.

 

Die anliegenden Gemeinden der B 27 setzen sich schon seit vielen Jahren für einen besseren Lärmschutz ein. Erst durch die Absenkung der Auslösewerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen im August 2020 und die Einführung der neuen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19) im Jahr 2021 haben sich die Rahmenbedingungen dahingehend geändert, dass die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an der B 27 untersucht und zuletzt auch umgesetzt werden konnten.

Grundsätzlich sind Lärmsanierungsmaßnahmen, also Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen ohne bauliche Änderung, eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers. Voraussetzung für die Umsetzung von Lärmsanierungsmaßnahmen ist u.a., dass die Auslösewerte überschritten sind.

 

Anlage:

Übersichtskarte

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

 

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