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Medienmitteilung

Austausch zwischen Regierungspräsidium Tübingen und Polizei über Sicherheitslage innerhalb und außerhalb der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Sigmaringen

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​Zu einem Austausch über die aktuelle Sicherheitslage innerhalb und außerhalb der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Sigmaringen traf Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser dieser Tage mit dem kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Konstanz, Herrn Polizeivizepräsident Gerold Sigg, zusammen. Für die Polizei nahm an diesem Gespräch in den Räumlichkeiten der LEA Sigmaringen auch der Leiter des Führungs- und Einsatzstabs des Polizeipräsidiums Konstanz, Herr Leitender Kriminaldirektor Oskar Schreiber, teil.

Im Fokus des Gesprächs stand das Sicherheitskonzept für die LEA Sigmaringen. „Wir sind uns einig, dass die verschiedenen Maßnahmen, die das Regierungspräsidium Tübingen als Betreiber der LEA Sigmaringen getroffen hat, Wirkung zeigen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Zu diesem Maßnahmenbündel zählen neben engmaschigen Zutrittskontrollen insbesondere eine „Null-Toleranz-Strategie“, Videoüberwachung, der Einsatz eines Sicherheitsberaters, die Einrichtung eines Bewohnerrats und die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Stadt Sigmaringen, Sicherheitsdienst, Sicherheitsberater, den Streetworkern sowie der LEA-Verwaltung.

 

„Mit diesen vielfältigen Maßnahmen halten wir zum einen das Konfliktpotential gering, und zum anderen können wir bei etwaigen Problemfällen schnell und entschlossen handeln“, betonte der Regierungspräsident. „Wir reagieren damit auf wenige ‚schwarze Schafe‘. Dies sind wir auch der großen Mehrzahl der Flüchtlinge schuldig, die sich ja an unsere Regeln halten,“ so Tappeser.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungspräsidiums sind angewiesen, auch vermeintliche „Kleinigkeiten“ wie eine Beleidigung zur Anzeige zu bringen. Aus Sicht von Regierungspräsident Tappeser hat sich dies bewährt, um deutlich zu machen, dass die hiesigen Umgangs- und Verhaltensregeln einzuhalten sind.


Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Regierungsbezirk Tübingen in Umsetzung der Standortkonzeption des Landes Baden-Württemberg für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig. Diese im Dezember 2016 beschlossene Konzeption des Landes sieht im Regierungsbezirk Tübingen zwei Erstaufnahmeeinrichtungen vor: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Sigmaringen in der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne sowie die Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA) als Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen.

 

Der Auftrag einer Erstaufnahmeeinrichtung ist die vorläufige Unterbringung und Erstversorgung der Flüchtlinge. In diesen Einrichtungen geht es daher nicht primär um Integration, sondern darum, dass der Aufenthalt in der Einrichtung trotz des Zusammentreffens unterschiedlicher Kulturen möglichst konfliktfrei verläuft. Entsprechend sorgt das Regierungspräsidium Tübingen dafür, dass in seinen Einrichtungen die hiesigen Werte und Gebräuche vermittelt werden, soweit dies in einem freiheitlich verfassten Staat möglich ist.


Bild:
Regierungspräsident Klaus Tappeser (3. von rechts) mit Polizeivizepräsident Gerold Sigg (5. von rechts) und dem Leiter des Führungs- und Einsatzstabs des Polizeipräsidiums Konstanz, Herr Leitender Kriminaldirektor Oskar Schreiber (6. von rechts), sowie Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger (2. von rechts) und Mitarbeiterinnen des Regierungspräsidiums Tübingen; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 0 70 71 / 7 57-3078, gerne zur Verfügung.

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