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Medienmitteilung

Änderung des Anmeldeverfahrens für das erfolgreiche EU-Schulfruchtprogramm in Baden-Württemberg

Einrichtungen müssen sich für das Schuljahr 2016/2017 bis 13. Mai 2016 unter www.schulfrucht-bw.de anmelden.

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​Das in Baden-Württemberg erstmals 2010 angebotene EU-Schulobst- und Schulgemüseprogramm (Schulfruchtprogramm) ist eine wahre Erfolgsgeschichte. Im aktuellen Schuljahr 2015/2016 nehmen landesweit etwa 3.300 Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführende Schulen teil. Dadurch kommen rund 330.000 Kinder regelmäßig in den Genuss von Obst und Gemüse.

„Wir wollen bei optimaler Nutzung des Budgets möglichst vielen Kindern eine Teilnahme am EU-Schulfruchtprogramm ermöglichen – Kinder sollten regelmäßig Obst und Gemüse essen“, so Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt. Die starke Nachfrage erfordere eine Änderung des Anmeldeverfahrens für das kommende Schuljahr 2016/2017.

Alle Einrichtungen, die im Schuljahr 2016/2017 am EU-Schulfruchtprogramm teilnehmen möchten, müssen sich online bis 13. Mai 2016 anmelden.

Diese Anmeldepflicht gilt unabhängig davon, ob eine Einrichtung bereits am Programm teilnimmt oder neu einsteigen will.

Anmelden können sich Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen bis einschließlich Klasse 8. Um Obst und Gemüse aus dem EU-Programm zu bekommen, benötigen sie einen Sponsor und einen zugelassenen Schulfrucht-Lieferanten.

75 Prozent der Kosten für die Obst- und Gemüselieferungen finanziert die Europäische Union; die verbleibenden 25 % zuzüglich der Mehrwertsteuer muss ein Sponsor übernehmen. Sponsor kann beispielsweise die Gemeinde, ein Förderverein oder ein Unternehmen aus der Umgebung sein.

Der Schulfrucht-Lieferant beliefert die Einrichtung mit Obst und Gemüse. Erzeuger, Einzelhändler, Großmärkte und andere Vermarktungseinrichtungen sind eingeladen, sich als Lieferanten am Erfolg des Programms zu beteiligen.

Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung von Einrichtungen für das EU-Schulfruchtprogramm zuständig. Es entscheidet mit schriftlichem Zulassungsbescheid darüber, mit wie vielen der verbindlich beantragten Kinder und Verteilungen pro Monat eine Einrichtung im Schuljahr 2016/2017 am EU-Schulfruchtprogramm teilnehmen kann.

Die Zulassung ist abhängig vom verfügbaren Budget und der jeweiligen Nachfrage. Die Schulfrucht-Lieferung im Schuljahr 2016/2017 erfolgt dann frühestens ab dem 1. August 2016.

Weitere Informationen zum EU-Schulfruchtprogramm und der Umsetzung in Baden-Württemberg finden sich unter www.schulfrucht-bw.de, das Antragsformular zur Anmeldung unter www.schulfrucht-bw.de/online-anmeldung.html.

Informationen zur Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) gibt es unter www.beki-bw.de. Diese Initiative unterstützt am EU-Schulfruchtprogramm teilnehmende Einrichtungen durch pädagogische Begleitmaßnahmen.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, 07071 757-3078, gerne zur Verfügung.

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