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Änderung der Vorzugsvariante bei dem Radschnellweg RS 11 (L) Tübingen – Rottenburg a. N.
Im Bereich der Stadt Tübingen wurde die sogenannte Vorzugsvariante des Radschnellwegs Tübingen – Rottenburg angepasst. Diese verläuft jetzt parallel zur Bundesstraße bis zur Paul-Horn-Arena am Festplatz.
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Der Radschnellweg RS 11 (L) Tübingen – Rottenburg a. N. befindet sich derzeit in der Planungsstufe der Entwurfsplanung. In dieser werden technische Details sowie konkrete umweltfachliche Maßnahmen erarbeitet. Die neue Vorzugsvariante (Variante 2), der das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im September zugestimmt hat, verbleibt nördlich der B 28 und erschließt Tübingen bei der Paul-Horn-Arena am Festplatz.
Die bisherige Vorzugsvariante (Variante 2b) schließt in Tübingen-Derendingen an die Wilhelm-Keil-Straße an. Hierfür war unter anderem eine neue Unterführung unter der Zollernalbbahn zu planen. Aufgrund mehrerer kollidierender Planungen in diesem Bereich stellte sich eine Realisierung der Variante 2b als nicht mehr zielführend heraus.
Für die neue Vorzugsvariante 2 werden aktuell im Rahmen der Entwurfsplanung die für die Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr erforderlichen Unterlagen erstellt. Die haushaltsrechtliche Genehmigung wird für das Jahr 2026 angestrebt. Anschließend werden die Unterlagen zur Erlangung des Baurechts, das sogenannte Planfeststellungsverfahren, erstellt und das Verfahren durchgeführt.
Hintergrundinformationen:
Radschnellwege sind qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstarke Radverkehrsverbindungen. Aufgrund ihrer direkten, umwegefreien Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten sind sie besonders attraktiv, gerade auch auf längeren Distanzen. Sie regen damit Pendler an, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Sie haben daher insbesondere im Hinblick auf die steigende Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schiene zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen.
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