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Medienmitteilung

5,35 Mio. Euro für die Schulen für Gesundheitsfachberufe

​Mit insgesamt 5,35 Mio. Euro fördert das Regierungspräsidium Tübingen die Schulen für Gesundheitsfachberufe im Jahr 201

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​Mit insgesamt 5,35 Mio. Euro fördert das Regierungspräsidium Tübingen die Schulen für Gesundheitsfachberufe im Jahr 2017. Davon erhalten die Schulen für Berufe in der Physiotherapie und Logopädie in privater Trägerschaft 4,57 Mio. Euro. Die Schulen für Ergotherapie, Massage und Podologie erhalten Zuschüsse in Höhe von 780.000 Euro.

„Mit der Förderung leisten wir einen erheblichen Beitrag, die an privaten Schulen üblichen Schulgelder niedrig zu halten. Auf diese Weise ermöglichen wir Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien den Schulbesuch und tragen damit auch zur Linderung des Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen bei“, so Regierungspräsident Tappeser. Das Regierungspräsidium führt nicht nur die Aufsicht über die Gesundheitsfachberufeschulen, sondern ist auch für die Auszahlung der Fördermittel verantwortlich. Mit den jährlichen Zuschüssen werden ca. 80 Prozent der Kosten des Schulbetriebs gedeckt. Voraussetzung für die Förderung der Schulen in privater Trägerschaft ist, dass die Schulen auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten. In den letzten Jahren wurden die Förderbeträge stetig angehoben, sowohl um den Kostensteigerung als auch den neuen Anforderungen an die Schulen gerecht zu werden.

 

Im Vergleich zu anderen Ausbildungsgängen bringt die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf einen vermehrten Aufwand mit sich. Bei Klassengrößen von bis zu 25 Auszubilden und sehr viel praktischen Unterricht in Kleingruppen gibt es großen Bedarf an Lehrkräften. Dies gilt insbesondere für die praktische Ausbildung, die an Patientinnen und Patienten stattfindet. Hier sind eine kontinuierliche Anleitung der Auszubildenden und eine Begleitung durch die Schule unerlässlich.  Auch die  Ausstattung der Schulen lässt sich nur schwerlich mit anderen Ausbildungsgängen vergleichen. Die Unterhaltung dieser Schulen ohne entsprechende staatliche Förderung ist kaum leistbar ist. So benötigen Physiotherapieschulen z.B. entsprechende Hydroräume zum Erlernen der Hydrotherapie, Ergotherapieschulen Werkräume für Ton- oder Flechtarbeiten, die Logopäden tun sich mit Therapieräumen hervor, während die Podologen eigene Praxen für medizinische Fußpflege unterhalten. In Massageschulen gibt es Massageliegen, auf denen gegenseitig verschiedene Techniken erlernt werden können.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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