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Medienmitteilung

4. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans tritt in Kraft

Der Plan wird am heutigen Freitag, 09.03.2018, öffentlich bekannt gemacht.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen begegnet der Stickstoffdioxidbelastung in Reutlingen mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Der Plan wird am heutigen Freitag, 09.03.2018, öffentlich bekannt gemacht. Durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel soll der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2018 erreicht werden.

„Endlich kann der Luftreinhalteplan Reutlingen in Kraft treten. Der zurückliegende arbeits- und zeitintensive Prozess gemeinsam mit der Bürgerschaft kann jetzt mit der Umsetzung der Maßnahmen Früchte tragen. Damit leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit der Bürgerschaft in Reutlingen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Mit der Eröffnung des Scheibengipfeltunnels Ende Oktober 2017 hat sich durch weniger Fahrten in der Innenstadt bereits die Luftqualität verbessert. Um den Grenzwert einzuhalten, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Der Luftreinhalteplan bildet daher auch die rechtliche Grundlage für die folgenden verkehrlichen Maßnahmen:

 

  • Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt Lederstraße / Am Echazufer (von der Stadtgrenze bis zur Eberhardstraße) auf 40 km/h
  • LKW-Durchfahrtsverbot auf innerstädtischen Strecken (LKW-Verbot Lieferverkehr Innenstadt frei)
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h in der Konrad-Adenauer-Straße (zwischen Eberhardstraße und der B 28) und Rommelsbacher Straße (nördlich der B 28).


Weitere Maßnahmen im Luftreinhalteplan sind beispielsweise die Förderung des Umweltverbundes und der Elektromobilität, Carsharing und multimodale Mobilitätspunkte, betriebliches Mobilitätsmanagement oder auch die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung.

 

Ziel ist es, durch das umfangreiche Maßnahmenbündel den zulässigen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2018 einzuhalten.

 

Bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat das Regierungspräsidium großen Wert darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und der zugehörigen Spurgruppe wurde die Bürgerschaft bereits bei der Erarbeitung der Maßnahmen aktiv beteiligt.

 

Hintergrundinformationen:
Einen Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen gibt es bereits seit dem Jahr 2005. Fortschreibungen erfolgten im November 2007, im März 2012 und im Oktober 2014. Um den Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten, wird der Plan nun ein viertes Mal fortgeschrieben. Der Trend geht in die richtige Richtung: an der straßennahen Messstation in der Reutlinger Lederstraße wurde nach 2016 mit 66 µg/m³ in 2017 mit 60 µg/m³ eine geringere Belastung gemessen. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden in Reutlingen seit 2014 eingehalten. Der neue Luftreinhalteplan, inklusive eines Kapitels zur Abwägung und dem zugrunde gelegten Gutachten, wird ab dem 09. März 2018 für zwei Wochen im Regierungspräsidium Tübingen und bei der Stadtverwaltung Reutlingen ausgelegt. Auch im Internet stehen die Dokumente zur Verfügung unter Luftreinhaltung Reutlingen

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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