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Medienmitteilung

238.000 Euro Fördermittel für Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ stimmt 22 Projektanträgen zu

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​Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2020 hat der Beirat seine Zustimmung für 22 Projekte gegeben. Die Fördermittel in Höhe von rund 238.000 Euro stoßen Investitionen von über 400.000 Euro in der Region an.

Seit 2008 können Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen oder Interessensgemeinschaften einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einer innovativen Idee beim Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ stellen. Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“. Das 32-köpfige Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Vereine und Verbände zusammen.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie konnte die ursprünglich angesetzte Beiratssitzung am 12.03.2020 in Neidlingen nicht stattfinden. Die Mitglieder stimmten deshalb im Rahmen eines Umlaufbeschlusses über die Projekte ab.

Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 200.000 Euro werden in der Förderrunde 2020 komplett abgerufen. Es gab - wie in den beiden Vorjahren auch - wieder eine höhere Nachfrage nach Fördergeldern, sodass fünf Projekte der aktuellen Förderrunde, wie z.B. das Projekt „Modernisierung einer Mosterei in Neidlingen“ aus dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, mit insgesamt rund 42.000 Euro finanziert werden. „Es ist schön zu sehen, dass auch in diesem Jahr die Fördermittel voll ausgeschöpft werden und darüber hinaus weitere Nachfrage besteht. Die vorgestellten Projekte zeigen sehr deutlich, dass es im Biosphärengebiet Schwäbische Alb eine Vielzahl engagierter Akteure gibt, die sich mit innovativen Ideen für eine nachhaltige und naturschutzorientierte Regionalentwicklung engagieren. Meinen herzlichen Dank an das Umweltministerium für die Förderung der zusätzlichen Projekte“, so der Vereinsvorsitzende Landrat Thomas Reumann zum Abschluss des Umlaufbeschlussverfahrens.

Etwas ungewohnt war die notwendige Vorgehensweise zur Abstimmung für die Beiratsmitglieder. Die sonstigen Sitzungen sind geprägt von lebendigen, zielorientierten Diskussionen über die Projekte. Fragen, die während des Umlaufverfahrens an die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb gerichtet wurden, konnten dieses Mal nur telefonisch oder schriftlich beantwortet werden. Dennoch gab es auch dieses Mal wieder eine breite Zustimmung zu den Projekten, die aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ stammen. Das positive Votum in der Förderrunde 2020 bedeutet eine Ausschüttung von über 238.000 Euro Fördermitteln. Somit konnten seit Bestehen des Förderprogramms Gesamtinvestitionen von mehr als 5,4 Millionen Euro angestoßen werden.

Von der Förderzusage profitieren beispielsweise die Projekte „Landschaftsverbund Blumenwiesen-Alb – Gemeinden und ihr Beitrag zur Erhaltung des artenreichen Grünlands der Mittleren Schwäbischen Alb“, das Projekt „Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Bad Urach mit Modellcharakter für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb“, die „Naturnahe Umgestaltung des Schulgeländes der Grundschule Schelklingen-Schmiechen.
Der Beirat stimmte zudem der „Errichtung einer Trockenmauer in den Neuffener Weinbergen“ zu. Finanziert wird dieses Projekt aus Spendengeldern, welche die zertifizierten Partnerinnen und Partner des Biosphärengebiets sammeln.

Im Anhang finden Sie die vollständige Liste aller vom Beirat empfohlenen Projekte. Die einzelnen Projektbeschreibungen sind unter http://biosphaerengebiet-alb.de/index.php/lebensraum-biosphaerengebiet/foerderung-projekte/foerderung-projekte einsehbar.

Bildunterschrift:
Im vergangenen Jahr wurden für verschiedene Produkte der Regionalmarke ALBGEMACHT Verpackungen designed. Dies wurde mit Mitteln des Biosphärengebiets gefördert; Foto: Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 ha große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Jährlich stehen in der Regel 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Seit 2008 bis heute wurden insgesamt knapp 2,9 Millionen Euro Zuschüsse über das Programm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vergeben.

Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.

Der Antragsschluss für die Förderrunde 2021 ist am 15. November 2020.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg, Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon 07381/932938-14, oder Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

Anlage:

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