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Pressemitteilung

23,3 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk

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Blick auf den neuen Anbau des Kinderhauses Kleine Strolche in Wolpertswende

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Mit dem Ausgleichstock helfen wir Gemeinden bei der Realisierung unverzichtbarer kommunaler Infrastrukturmaßnahmen. Besonders Schulen und Kindergärten konnten dieses Jahr berücksichtigt werden.“

Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ beim Regierungspräsidium Tübingen heute über das Förderprogramm für das Jahr 2022 entschieden. Insgesamt 23,3 Millionen Euro wurden im Regierungsbezirk Tübingen verteilt.

 

„Gerade in der derzeitigen, finanziell angespannten Situation unterstützen wir Kommunen über den Ausgleichstock, wo es uns möglich ist. Kommunale Pflichtaufgaben wie Schulen und Kindergärten haben wir bei der Mittelverteilung vorrangig berücksichtigt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. In finanzschwachen Gemeinden können viele Maßnahmen nur mit Zuschüssen aus dem Ausgleichstock verwirklicht werden, da sie die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Gemeinde auf Dauer übersteigen. Tappeser machte deutlich, dass der Ausgleichstock dem Ziel diene, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.

 

Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im Ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden öffentlichen Gebäuden.

 

Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten

In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich „Bau und Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen“ mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 13,2 Millionen Euro, was 56,7 Prozent der Zuschüsse entspricht. Weitere Förderschwerpunkte stellen die Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge mit 3,41 Millionen Euro beziehungsweise 14,6 Prozent der Zuschüsse, der Straßenbau mit 2,69 Millionen Euro beziehungsweise 11,5 Prozent der Zuschüsse, die sonstigen gemeindlichen Einrichtungen mit 1,44 Millionen Euro, 6,1 Prozent der Zuschüsse, sowie der Breitbandausbau und der Ausbau des Glasfasernetzes mit 0,9 Millionen Euro beziehungsweise 3,9 Prozent der Zuschüsse dar.

 

Hintergrundinformationen:

In jedem Regierungsbezirk wurde für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss entscheidet über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk. In diesem Verteilungsausschuss haben neben dem Regierungspräsidium Tübingen Vertreter des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Im Regierungsbezirk Tübingen stehen für das Förderjahr 2022 aus dem Ausgleichstock 23,3 Millionen Euro zur Verfügung. Hierfür hatten sich 142 Gemeinden mit 147 Anträgen und einer Antragssumme von rund 40,3 Millionen Euro beworben. Insgesamt 14 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.

 

Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 147 Einwohner und die größte bezuschusste Stadt knapp 44.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 15.000 Euro für den Kauf eines Feuerwehrfahrzeuges über 310.000 Euro für die Erweiterung eines Kindergartens bis hin zu den beiden diesjährigen Spitzenreitern mit jeweils 500.000 Euro für einen Neubau einer Grundschule sowie für den Neubau eines Kinderhauses.

 

Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.

 

Anlage:

Kreisbezogene Übersicht über die Zuschüsse aus dem Ausgleichstock an die Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Rochner- Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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