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Medienmitteilung

23,3 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

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Investitionsschwerpunkte: Schulen und Kindergärten

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Heute haben wir unseren Ländlichen Raum noch zukunftsfester gemacht!“

 
Am 04. Juni 2019 tagte unter dem Vorsitz von Herrn Regierungspräsident Klaus Tappeser der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ beim Regierungspräsidium Tübingen. Intensiv beraten wurde das Förderprogramm für das Jahr 2019. Insgesamt 23,3 Millionen Euro wurden im Regierungsbezirk Tübingen verteilt. Kommunale Pflichtaufgaben wie Schulen und Kindergärten wurden bei der Mittelverteilung vorrangig berücksichtigt.

„Heute haben wir unseren Ländlichen Raum noch zukunftsfester gemacht! Der Ausgleichstock hilft finanzschwachen Gemeinden, unverzichtbare kommunale Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. In finanzschwachen Gemeinden seien viele Maßnahmen nur mit Zuschüssen aus dem Ausgleichstock zu verwirklichen, da sie die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Gemeinde auf Dauer übersteigen würden. So dient der Ausgleichstock dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.

Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im Ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten
In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich „Bau und Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen“ mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 14,3 Millionen Euro (61,4 Prozent der Zuschüsse). Es folgen das Feuerlöschwesen (Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge) mit 2,3 Millionen Euro (9,9 Prozent der Zuschüsse), Straßensanierungen und Verkehrseinrichtungen mit 2,0 Millionen Euro (8,6 Prozent der Zuschüsse), die Breitbandförderung / Ausbau des Glasfasernetzes (Backbone-Netze) mit 1,6 Mio. Euro (6,9 Prozent der Zuschüsse) sowie die sonstigen gemeindlichen Einrichtungen (z.B. Versammlungsstätten und Kinderspielplatz) mit 1,4 Millionen Euro (6 Prozent der Zuschüsse).

Danach folgen die Rathäuser mit 0,9 Millionen Euro (3,9 Prozent der Zuschüsse), der Hochwasserschutz mit 0,3 Millionen Euro (2,1 Prozent der Zuschüsse) sowie die Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäuser mit 0,3 Millionen Euro (1,3 Prozent der Zuschüsse).

Hintergrundinformationen:
In jedem Regierungsbezirk ist für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss entscheidet endgültig über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk.

In diesem Verteilungsausschuss haben neben dem Regierungspräsidium Tübingen Vertreter des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Im Regierungsbezirk Tübingen stehen für das Förderjahr 2019 aus dem Ausgleichstock 23,3 Millionen Euro zur Verfügung. Hierfür hatten sich 163 Gemeinden mit 165 Anträgen und einer Antragssumme von rund 53 Millionen Euro beworben. Insgesamt 29 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.

Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 189 Einwohner und die größte bezuschusste Stadt 44.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 15.000 Euro für eine Kapitalumlage für die Generalsanierung eines Schulzentrums über 380.000 Euro für den Neubau einer Kindertagesstätte bis hin zu den drei diesjährigen Spitzenreitern mit jeweils 500.000 Euro für den Neubau einer Kindertagesstätte und den Aus- und Neubau von Grundschulen.

Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.

Anlage:
Kreisbezogene Übersicht über die Zuschüsse aus dem Ausgleichstock an die Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen​

Bild:
Regierungspräsident Klaus Tappeser (linke Reihe, Mitte) mit dem Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock beim Regierungspräsidium Tübingen; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

 

 

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