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Medienmitteilung

21,6 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

Die Mittel aus dem Ausgleichstock dienen dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.

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​Am 13. Juni 2018 tagte unter dem Vorsitz von Herrn Regierungspräsident Klaus Tappeser der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ beim Regierungspräsidium Tübingen. Intensiv beraten wurde das Förderprogramm für das Jahr 2018. Insgesamt 21,6 Millionen Euro wurden im Regierungsbezirk Tübingen verteilt. Kommunale Pflichtaufgaben wie Schulen und Kindergärten wurden bei der Mittelverteilung vorrangig berücksichtigt.

„Die Mittel aus dem Ausgleichstock dienen dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Ländlichen Raumes wie auch der örtlichen Wirtschaft. Die Zuschüsse fließen in die Haushalte finanzschwacher Gemeinden und sollen ihnen helfen, notwendige kommunale Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. In finanzschwachen Gemeinden seien viele Maßnahmen nur mit einer Förderung aus dem Ausgleichstock zu verwirklichen, da sie die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Gemeinde auf Dauer übersteigen würden.

 

Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im Ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

 

Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten
In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich „Bau und Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen“ mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 13 Millionen Euro (60,2 Prozent der Zuschüsse). Es folgen das Feuerlöschwesen (Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge) mit 2,7 Millionen Euro (12,5 Prozent der Zuschüsse), die Breitbandförderung / Ausbau des Glasfasernetzes (Backbone-Netze) mit 1,8 Mio. Euro (8,3 Prozent der Zuschüsse), Rathäuser mit 1,0 Mio. Euro (4,6 Prozent der Zuschüsse), Straßensanierungen und Verkehrseinrichtungen mit 1,0 Millionen Euro (4,6 Prozent der Zuschüsse) sowie der Sportstättenbau mit 0,95 Mio. Euro (4,4 Prozent der Zuschüsse).

 

Danach folgen die sonstigen gemeindlichen Einrichtungen (hauptsächlich Bäderbereich) mit 0,6 Millionen Euro (2,8 Prozent der Zuschüsse), die Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäuser mit 0,22 Mio. Euro (1 Prozent der Zuschüsse) sowie der Hochwasserschutz und das Bestattungswesen mit jeweils 0,2 Millionen Euro (0,9 Prozent der Zuschüsse).


Hintergrundinformationen:
In jedem Regierungsbezirk ist für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss entscheidet endgültig über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk.

 

In diesem Verteilungsausschuss haben neben dem Regierungspräsidium Tübingen Vertreter des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Im Regierungsbezirk Tübingen stehen für das Förderjahr 2018 aus dem Ausgleichstock 21,6 Millionen Euro zur Verfügung. Hierfür hatten sich 174 Gemeinden mit 179 Anträgen und einer Antragssumme von rund 60 Millionen Euro beworben. Insgesamt 43 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.

 

Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 182 Einwohner und die größte bezuschusste Stadt 25.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 20.000 Euro für eine Kapitalumlage für den Anbau einer Krippengruppe über 350.000 Euro für eine Schulsanierung bis hin zum diesjährigen Spitzenreiter mit 500.000 Euro für den Neubau einer Kindertagesstätte.

 

Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.

 

Anlage:
Kreisbezogene Übersicht über die Zuschüsse aus dem Ausgleichstock an die Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

 

Bild:

Regierungspräsident Klaus Tappeser (vorderste Reihe, Mitte) mit dem Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock beim Regierungspräsidium Tübingen; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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