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Pressemitteilung

200.000 Euro aus dem Förderprogramm Biosphärengebiet Schwäbische Alb für innovative Projekte zu vergeben

Projektanträge müssen bis spätestens 15. November 2024 eingereicht werden

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Albhochfläche im Biosphärengebiet Schwäbische Alb bei St. Johann

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ unterstützt mit jährlich 200.000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im von der UNESCO ausgezeichneten Biosphärengebiet. Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen für die anstehende Förderrunde 2025 müssen der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets bis spätestens 15. November 2024 vorliegen.

 

Rund 3,8 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten seit 2008 für pfiffige Projektideen eingesetzt werden. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit über 350 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ auf den Weg gebracht worden. 2024 konnten so bisher 18 Projekte gefördert werden. Die Erarbeitung eines Mountainbikekonzepts für den Landkreis Reutlingen, eine webbasierte Plattform für den Handel von Streuobst im Bereich des Streuobstparadieses Schwäbische Alb und die Anschaffung eines Käsekessels konnten dabei ebenso finanziell unterstützt werden wie zum Beispiel die Planung zur Umgestaltung des Schulhofs einer Biosphärenschule  oder die Durchführung der Kulturtage im Alten Schafstall in Bissingen-Ochsenwang.

 

Für die nun anstehende Förderrunde 2025 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular sind online unter www.biosphaerengebiet-alb.de/foerdern-mitmachen/foerderprogramm einsehbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben allen Interessierten im persönlichen Kontakt Hilfestellungen bei der Antragsstellung und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbewilligung weiter.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2024 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein.

Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden dann in der Geschäftsstelle gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ entscheidet im Frühjahr 2025 über die Vergabe der Mittel.

 

Hintergrundinformationen

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet. Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bzw. das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb:

 

Name

Zuständigkeit

Kontaktdaten

Tobias Brammer

Organisation und Allgemeine Fragen

Tobias.Brammer@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-11

Miriam Elliger

Bildung für Nachhaltige Entwicklung

Miriam.Elliger@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-44

Dr. Christoph Gayer

Naturschutz, Streuobst, Weinbau

Christoph.Gayer@rpt.bwl.de
Telefon 07381/ 932938-26

Roland Heidelberg

Öffentlichkeitsarbeit

Roland.Heidelberg@rpt.bwl.de
Telefon 07381/ 932938-14

Hannah Moeller

Unternehmen und Biologische Vielfalt/Nachhaltigkeit

Hannah.Moeller@rpt.bwl.de,

Telefon 07381/ 932938-45

Heidrun Nübling

Tourismus, historisch-kulturelles Erbe

Heidrun.Nuebling@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-30

Walburg Speidel

Tourismus, Nachhaltige Mobilität, Gastronomie

Walburg.Speidel@rpt.bwl.de
Telefon 07381/ 932938-20

Adelheid Schnitzler

Landwirtschaft, Schäferei, Regionalvermarktung

Adelheid.Schnitzler@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-25

Rainer Striebel

Forstwirtschaft

Rainer.Striebel@rpt.bwl.de
Telefon 07381/ 932938-16

 

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon 07381/932938-14, oder Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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