Brücken-Ersatzneubauten im Regierungsbezirk Tübingen

Das Regierungspräsidium Tübingen ist für über 1.600 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Der Unterhalt unserer Straßeninfrastruktur, insbesondere der Brücken, stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Viele Brücken aus der Zeit des Wirtschaftswunders in den 1960er und -70er Jahren geraten aufgrund der gestiegenen Belastungen durch mehr Verkehr und schwerere Fahrzeuge an ihre Grenzen. Wo Brücken selbst mit einer aufwändigen Sanierung absehbar nicht fit für die Zukunft gemacht werden können, werden neue Bauwerke errichtet. Um Planungszeiträume, Bauzeit und –Kosten gering zu halten hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg vorgegeben, dass solche Neubauten wo immer möglich als Ersatzneubau an gleicher Stelle unter Vollsperrung ausgeführt werden sollen.
Wie werden Brücken geprüft?
Planungsphasen in der Straßenbauverwaltung
Die Planung von Brücken erfolgt in verschiedenen Phasen, die aufeinander aufbauen - von der Entscheidung ob saniert oder ein Neubau benötigt wird, bis zur detaillierten Ausführungsplanung in der die finalen Baupläne entstehen.
Bei Ersatzneubauten an gleicher Stelle kann das bei anderen Bauprojekten häufig benötigte und zeitintensive Planfeststellungsverfahren entfallen.
Häufig nachgefragt
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- Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Straßen
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