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Marktüberwachung

Zoll und Marktüberwachung Baden-Württemberg stärken Zusammenarbeit

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Das Foto zeigt Mitarbeitende der Marktüberwachung und des Zolls bei einer Vorortkontrolle in einer Halle.

Auch in diesem Jahr wurden wieder Kontrolltage der Marktüberwachung Baden-Württemberg mit verschiedenen Zollämtern durchgeführt. Eine Besonderheit stellte dieses Jahr eine gemeinsame Aktionswoche dar. In der Woche vom 23. bis 27. Juni 2025 hat die Marktüberwachung Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Zoll eine landesweite Aktionswoche durchgeführt. Dabei wurden zwölf Zollämter besucht, um importierte Waren auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen an Konformität und Sicherheit zu überprüfen und damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Waren zu schützen. Seitens der Marktüberwachung waren unter anderem Expertinnen und Experten für Produktsicherheit, Chemikaliensicherheit, Bauprodukte, energieverbrauchsrelevante Produkte und Ausgangsstoffe für Explosivstoffe beteiligt. Innerhalb dieser Woche wurden mehr als 100 Produkte bei der Einfuhr vertieft überprüft.

Ein zentrales Ziel der Aktionswoche war es, die bewährte Zusammenarbeit und den persönlichen Austausch weiter zu stärken. Während der Zoll täglich große Warenmengen für den europäischen Binnenmarkt abfertigt, liegt die Fachexpertise für viele dieser Produkte bei den zuständigen Behörden, wie der Marktüberwachung Baden-Württemberg. Der direkte Austausch vor Ort bei den Zollstellen verbessert das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Abläufe.

Die Kooperation hat sich über Jahre entwickelt und schafft klare Vorteile für beide Seiten: Die Marktüberwachung profitiert von zollspezifischen Informationen, beispielsweise zu Warenströmen, die helfen, gezielt Produkte mit möglichen Mängeln zu identifizieren. Gleichzeitig lernt der Zoll, worauf die Fachbehörde bei ihren Prüfungen achtet, um verdächtige Sendungen noch effektiver erkennen und melden zu können. Entsteht ein Verdacht, wird die Marktüberwachung für eine fachliche Einschätzung hinzugezogen und unsichere Waren können gemeinsam aus dem Verkehr gezogen werden, bevor sie auf den Markt gelangen.

Diese Zusammenarbeit wird weiter intensiviert, um den Herausforderungen durch den Onlinehandel und der stetig wachsenden Zahl an Importen wirksam zu begegnen.

Die Aktionswoche wurde zeitgleich in Baden-Württemberg und Bayern durchgeführt. Die Bayerische Marktüberwachung besuchte ebenfalls flächendeckend die Zollämter in Bayern.

Hintergrundinformationen: 

Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist die landesweit zuständige Behörde für ganz Baden-Württemberg. Sie verantwortet die Überwachung in zentralen Bereichen wie Produktsicherheit, Chemikaliensicherheit, Bauprodukte, Ökodesign und Ausgangsstoffe für Explosivstoffe. Das Spektrum der überprüften Produkte ist breit und reicht von Alltagsgegenständen wie Kinderspielzeug und Elektrogeräten über persönliche Schutzausrüstung bis hin zu großen Industriemaschinen. Ziel ist es, den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Die enge Kooperation zwischen Zoll und Marktüberwachung ist in der EU-Verordnung 2019/1020 geregelt. Der Prozess beginnt an den EU-Außengrenzen: Stellt der Zoll bei der Kontrolle von Importwaren einen Verdacht auf einen Verstoß fest – etwa durch fehlende Kennzeichnungen oder offensichtliche Sicherheitsmängel –, setzt er die Freigabe der Ware aus und informiert die Marktüberwachung. Diese prüft als fachlich zuständige Behörde das Produkt und trifft die finale Entscheidung. Die Zollbehörde darf das Produkt erst für den europäischen Binnenmarkt freigeben, wenn die Marktüberwachung zugestimmt hat. Andernfalls wird die Einfuhr verweigert. Kontrolliert werden jedoch nicht alle Einfuhren, sondern der Zoll und die Marktüberwachung, führen nach einem risikobasierten Ansatz Stichprobenkontrollen durch.

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