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Pressemitteilung

„Wir zusammen.“ am europaweiten Tag der Stiftungen

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Menschenkette aus Holzfiguren

​Bundesweit gibt es rund 23.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts. Dabei verfolgen 95 Prozent gemeinnützige Zwecke. Im Regierungsbezirk Tübingen sind es derzeit 626 rechtlich selbstständige Stiftungen. Die Anerkennung einer Stiftung erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.

Stiftungen haben eine lange Tradition und sind zeitlich auf Dauer angelegt. Die älteste noch existierende Stiftung im Regierungsbezirk Tübingen datiert aus dem 13. Jahrhundert. Das Regierungspräsidium Tübingen als Stiftungsbehörde ist derzeit für insgesamt 626 Stiftungen in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis (31 Stiftungen), Biberach (71), Bodenseekreis (97), Ravensburg (89), Reutlingen (77), Sigmaringen (40), Tübingen (102), Zollernalbkreis (41) sowie im Stadtkreis Ulm (78) zuständig.

Stiftungsvermögen gewinnbringend und dabei gleichzeitig sicher anzulegen ist eine der größten wirtschaftlichen Herausforderung von Stiftungen in der aktuellen Lage. „Besonders in Krisenzeiten braucht es Stiftungen, die sich für das Wir in der Gesellschaft einsetzen,“ ist Regierungspräsident Klaus Tappeser überzeugt. „Genau jetzt müssen wir umso mehr zusammen anpacken und die Herausforderungen der Zeit angehen“.

Unter dem Motto „Wir zusammen.“ findet am 1. Oktober 2020 der Tag der Stiftungen statt. Klaus Tappeser appelliert anlässlich dieses Jahrestags an die Bevölkerung, Stiftungen zu unterstützen. „Durch eine Spende an eine Stiftung kann jede und jeder von uns gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und Engagement für die Gemeinschaft zeigen“, so der Tübinger Regierungspräsident.

Das Spektrum der Stiftungszwecke ist breit gefächert und teilweise verfolgen Stiftungen einen oder mehrere Stiftungszwecke. Neben Altenhilfe (121 Stiftungen im Regierungsbezirk Tübingen haben diesen Stiftungszweck), Aus- und Fortbildung (191) oder Jugendförderung (140) sind Kunst (121), Kultur (179) sowie Wissenschaft und Forschung (122) Förderschwerpunkte im Regierungsbezirk Tübingen. Unabhängig des Stiftungszwecks berät das Regierungspräsidium interessierte Stifterinnen und Stifter über die Neugründung einer Stiftung und gibt Tipps sowie weiterführende Informationen.

Hintergrundinformationen:
Stiftungen fördern finanziell Tätigkeiten anderer wohltätiger Organisationen oder sie führen selbst Projekte durch. Die Grundidee einer Stiftung besteht darin, auf Basis eines bestimmten Stiftungsvermögens dauerhaft Erträge zu erwirtschaften. Diese werden dann für die Erfüllung des jeweiligen Stiftungszweckes verwendet, ohne das ursprüngliche Kapital anzutasten. Das Stiftungsvermögen muss in der Regel in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert erhalten bleiben, darf also nicht verbraucht werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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