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Aktuelle Meldung

UFI-Code bei neuen Verbraucherchemikalien seit Anfang des Jahres verpflichtend

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Beispiel für einen UFI-Code
Beispiel für einen UFI-Code
Beispiel für einen UFI-Code

Viele alltägliche Produkte, wie zum Beispiel Wasch- und Reinigungsmittel enthalten gefährliche chemische Stoffe. Wenn bei der Nutzung dieser Produkte die Gebrauchsanweisung und die Gefahrenkennzeichnung beachtet wird, gelten diese im Allgemeinen als sicher. Bei unsachgemäßer Verwendung oder Unfällen kann von diesen Produkten jedoch eine Gefahr ausgehen. Insbesondere Kleinkinder, die an allem interessiert sind, ihre Umwelt entdecken und alles gerne in den Mund nehmen wollen, sind besonders gefährdet.

Die kleinen Forscher machen auch vor den haushaltsüblichen Chemikalien nicht Halt, so dass es zu Vergiftungen oder Verätzungen kommen kann. Um dann mit einer zielgerichteten Behandlung beginnen zu können, ist es für das Gesundheitspersonal nach einem Vorfall mit gefährlichen Chemikalien wichtig, möglichst schnell zuverlässige Informationen über die Inhaltstoffe und Gefahren des beteiligten Produktes zu erhalten. Diese Informationen müssen bei bestimmten als gefährlich eingestuften Verbraucherchemikalien durch den Hersteller an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldet werden. Das BfR gibt diese dann an die Giftinformationszentren (GIZ) für ihre wichtige Beratungstätigkeit weiter. Beraten werden neben medizinischem Personal auch Privatpersonen, die im Notfall telefonischen Kontakt zu den GIZ aufnehmen können.

Seit Anfang dieses Jahres gelten für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum einheitliche Vorgaben, wie und welche Inhalte über die gefährlichen Chemikalien zu melden sind. Das soll dazu dienen, die zur Beratung vorliegenden Informationen in allen Mitgliedsstaaten auf ein einheitliches Niveau zu bringen und die Meldung für europaweit tätige Unternehmen zu vereinfachen.

Alle nach diesem neuen Format gemeldeten chemischen Produkte sind zur eindeutigen Identifizierung mit dem UFI-Code (Unique Formula Identifier-Code) auf dem Etikett zu kennzeichnen. Mit diesem 16-stelligen UFI-Code können die GIZ schnell ermitteln, welche chemischen Stoffe im Gemisch enthalten sind und welche Gefahren von ihm ausgehen können. Anhand dieser Angaben erfolgt dann die Vergiftungsberatung.

Wenn die Identifizierung der Chemikalie über den UFI-Code und nicht nur über einen Produktnamen erfolgt, verringert sich die Gefahr einer Verwechslung mit ähnlich lautenden anderen Produkten. Auch wenn sich die Zusammensetzung eines Produktes über die Jahre geändert hat, ist dies für die GIZ durch den UFI-Code zukünftig einfacher nachvollziehbar. Diese neue Kennzeichnungspflicht wird es den GIZ somit ermöglichen, schnell und eindeutig die betroffenen Produkte zu identifizieren und somit im Ernstfall dazu beitragen, Leben zu retten.

Seit dem 01.01.2021 sind neu auf den Markt gebrachte Verbraucherchemikalien, die aufgrund der physikalischen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften als gefährlich eingestuft sind und somit den Meldekriterien entsprechen, mit einem UFI-Code auf dem Kennzeichnungsetikett zu versehen. Bis zum 31.12.2024 gibt es eine Übergangsregelung für bereits vor dem 01.01.2021 ans BfR gemeldete Produkte. Spätestens ab dem 01.01.2025 müssen alle auf dem Markt bereitgestellten meldepflichtigen Chemikalien mit einem UFI-Code versehen sein.

Weitergehende Informationen zum UFI-Code finden Sie unter den folgenden Links auf der Homepage des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der des Bundesinstituts für Risikobewertung.

Helpdesk CLP-Biozid

Bundesinstitut für Risikobewertung: Mitteilung von Produkten

 

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