Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Produktsicherheit

Stärkung des Verbraucherschutzes

Neues Produktsicherheitsgesetz setzt EU-Vorgaben konsequent um

Lesezeit:

Teilen via:

Drei weiße Würfel mit Paragraphensymbol liegen auf einer Tastatur

Zum 19. Februar 2026 wird das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft treten. Die Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes war erforderlich, um zentrale Bestimmungen der Europäischen Produktsicherheitsverordnung (EU 2023/988) umzusetzen und zu konkretisieren. Die Europäische Produktsicherheitsverordnung definiert insbesondere Produktanforderungen für nicht-harmonisierte Produkte (Verbraucherprodukte ohne CE-Kennzeichnung) sowie Pflichten für Wirtschaftsakteure, die solche nicht-harmonisierten Verbraucherprodukte auf dem Unionsmarkt bereit stellen. 

Das Produktsicherheitsgesetz konkretisiert somit in erster Linie die Anforderungen an nicht-harmonisierte Verbraucherprodukte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. 

Folglich müssen nunmehr im außereuropäischen Ausland ansässige Hersteller, die online oder über eine andere Form des Fernabsatzes nicht harmonisierte Verbraucherprodukte wie beispielsweise Möbel, nicht elektrisierte Fitnessgeräte etc. auf dem deutschen Markt bereit stellen, gewährleisten, dass ihre digitale Angebotsseite den Namen, die Postanschrift und die elektronische Adresse eines in der Europäischen Union niedergelassenen Bevollmächtigten enthält, der als Ansprechpartner für die deutschen Marktüberwachungsbehörden und die Verbraucherschaft fungiert. 

Daneben regelt das Produktsicherheitsgesetz die Anforderungen an die Sicherheit von nicht harmonisierten Produkten, die jedoch keine Verbraucherprodukte sind und somit nicht unter die Europäische Produktsicherheitsverordnung fallen. Auch dient das Produktsicherheitsgesetz der Umsetzung einzelner Europäischer Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie oder Spielzeugrichtlinie).  

Insbesondere die neuen Sprachanforderungen werden sich als Verschärfung für die Wirtschaftsakteure erweisen. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Marktüberwachungsbehörden ist vorgesehen, dass  Wirtschaftsakteure die deutsche Sprache für die nach der Europäischen Produktsicherheitsverordnung notwendigen Informationen verwenden müssen. Die im neuen § 6 des Produktsicherheitsgesetzes aufgeführten Sicherheitsinformationen und Warnhinweise müssen bei Produkten, die dem Anwendungsbereich der Europäischen Produktsicherheitsverordnung unterliegen, in deutscher Sprache verfasst sein. Diese Regelung gilt für solche Produkte, die auch auf dem deutschen Markt bereitgestellt werden, nicht jedoch für solche, die ausschließlich für den Export bestimmt sind. 

Darüber hinaus sind Änderungen für den Bereich des so genannten GS-Zeichen vorgenommen worden. Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist ein freiwilliges Sicherheitszeichen für Produkte, das bescheinigt, dass ein unabhängiges Institut (GS-Stelle) die Einhaltung technischer Sicherheitsanforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz geprüft hat. Der neue § 21 Absatz 1 Satz 2 des Produktsicherheitsgesetzes soll dabei klarstellen, dass die GS-Stellen nicht nur in Deutschland ansässig sein müssen, sondern auch Teile ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in Deutschland, durchzuführen haben. 

Flankiert werden diese Änderungen durch einen umfangreichen neuen Bußgeldkatalog, der Versäumnisse der Wirtschaftsakteure konsequent sanktioniert. Neben den bisherigen Ordnungswidrigkeiten werden in § 28 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes nun die Ordnungswidrigkeiten geregelt, die der Durchführung der Europäischen Produktsicherheitsverordnung dienen. So können Wirtschaftsakteure, die online Produkte bereitstellen, in Zukunft mit einem empfindlichen Bußgeld sanktioniert werden, wenn ihre digitale Angebotsseite beispielsweise keine Herstellerangaben (Name, Postanschrift, elektronische Adresse des Herstellers) oder - falls der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist - keine Angaben eines in der Europäischen Union niedergelassenen Bevollmächtigten enthält. 

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Foto zeigt 5 Feuerwehrfahrzeuge des Strahlensprühtrupps vor einer Großen Halle

    Übung zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung

    | Feuerwehrwesen
  • Man blickt auf einen mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Hang

    Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich

    | Umwelt
  • Drei weiße Würfel mit Paragraphensymbol liegen auf einer Tastatur

    Stärkung des Verbraucherschutzes

    | Produktsicherheit

    Neues Produktsicherheitsgesetz setzt EU-Vorgaben konsequent um

  • Das Foto zeigt Dr. Danial Kelm die vor ihrem Computerarbeitsplatz steht.

    Neue Aufgabe, großes Thema: Sicherheit in der Gentechnik

    | Abteilung 5
  • Blick auf die Baustelle Knotenpunkt „Wasserfall“ und „Hochhaus“.

    B 28, Bad Urach – Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Geänderte Verkehrsführung am Hochhausknoten, Sperrung der Burgstraße ab dem 16. Februar 2026

  • Das Foto zeigt Roland Wehrle, Landrat Günther-Martin Pauli, Regierungspräsident Klaus Tappeser beim Narrenempfang im Foyer des RP Tübingen

    Närrisches Treiben im Regierungspräsidium Tübingen

    | Abteilung 1

    Masken, Hästräger und bunte Gestalten beim traditionellen Narrenempfang am 10. Februar 2026 im Regierungspräsidium Tübingen

  • Das Foto zeigt mehrere Grundschüler die in einem Klassenzimmer von einer Lehrerin unterrichtet werden

    Austausch zur Ganztagsbeschulung an der Grundschule Starzach

    | Schule und Bildung
  • Das Foto zeigt ein Baustellenschild mit dem Schriftzug "Baumfällarbieiten" das am Rand einer Straße steht, die durch einen Wald führt

    B 311 Sanierung zwischen Rulfingen und Mengen

    | Straßen

    Baumfällarbeiten an der B 311 ab Montag, 09. Februar 2026

  • Das Foto zeigt die B 28 Anschluss Bleiche. Im Hintergrund sieht man Dettingen an der Erms. Rechts eine Bahnlinie.

    B 28 Dettingen an der Erms – Umbau des Anschlusses „Bleiche“

    | Straßen

    Beginn der Bauphase 2 ab Sonntag, 8. Februar 2026

  • Das Foto zeigt eine Illustration auf der fünf Mäuse abgebildet sind. Zwischen den Mäusen sieht man einen Wecker, eine Glühbirne und ein Flugzeug

    Torben Kuhlmann | Illustrationen und Bücher

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 12. Februar bis 12. März 2026 in der Stadtbücherei in Überlingen zu sehen

  • Wäschetrockner mit Wäschekorb vor einer braunen Fläche. Rechts neben dem Wäschetrockner wurde das neue Energielabel als Grafik eingebaut sowie eine gelbe Kreisfläche mit Schriftzug Neu!

    Wäschetrockner ziehen nach und erhalten neues Energielabel

    | Marktüberwachung
  • Das Foto zeigt zwei Rebhühner, die sich im grünen Gras tummeln

    Rebhuhn-Monitoring im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Die Bücher von der Axel Scheffler-Ausstellung "Grüffelo und Co." liegen auf einem Tisch

    Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 9. Februar bis zum 6. März 2026 in der Gemeinde- und Jugendbücherei in Ertingen zu sehen

  • Straße in Hanglage mit Gabionenwand links

    L 207 Erhaltungsmaßnahmen zwischen Ellenfurt und Echbeck

    | Straßen

    Fortführung der Arbeiten bei Echbeck ab Donnerstag, 05. Februar 2026

  • Das Foto zeigt einen Schäfer mit drei Hunden und eine Schafherde auf der Weide

    Podcast-Premiere "Der Hirte" im Lichtstuben-Ambiente

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt die B 31 Brücke über den Anschluss-West

    B 31 Neubau der Brücke über den Anschlussast-West bei Überlingen-Brünnensbach

    | Brücken

    Erkundungsbohrungen ab Montag, 26. Januar 2026

  • Das Foto zeigt die B 311 dreistreifiger Ausbau und Umbau des Knotenpunktes B 311/L 259 bei Ehingen („Borstkreuzung“)

    Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 311 dreistreifiger Ausbau und Umbau des Knotenpunktes B 311/L 259 bei Ehingen“

    | Planfeststellung

    Auslage der Planunterlagen

  • Das Foto zeigt die Eyach die durch einen Wald fließt

    Gewässerschau an der Eyach in Haigerloch

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt die Umleitungsskizze Eggwald-Rotheidlen

    B 32 Neubau eines Radwegs zwischen Grünkraut-Eggwald und Bodnegg-Rotheidlen

    | Radverkehr

    Vollsperrung der Bundesstraße B 32 am Montag, 19. Januar 2026, bis Mittwoch, 21. Januar 2026, wegen Rodungsarbeiten als Vorarbeiten

  • Das Foto zeigt eine Überführung. Auf der Straße darunter steht ein Erkundungsbohrungsfahrzeug.

    B 31 Neubau der Überführung K 7772 über die B 31 bei Überlingen-Goldbach

    | Brücken

    Erkundungsbohrungen ab Montag, 19. Januar 2026