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Medienmitteilung

Planfeststellungverfahren zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Öhrnbach in Mössingen

Während der Bauarbeiten wird der Eisenbahnbetrieb durch Baubehelfe weitgehend aufrechterhalten bleiben.

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​Auf Antrag der DB Netz AG Regionalbereich Südwest führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Öhrnbach in Bahn-Kilometer 17,250 auf der Strecke 4630 Tübingen – Sigmaringen in der Stadt Mössingen ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch. Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Von Mittwoch, 14.03.2018 bis einschließlich Freitag, 27.04.2018 werden die Planunterlagen im Rathaus von Mössingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Stadt oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres kann der Bekanntmachung entnommen werden.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und gegebenenfalls in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

Die Eisenbahnüberführung Mössingen befindet sich auf freier Strecke zwischen dem Bahnhof Mössingen und dem Bahnhof Hechingen im Stadtteil Belsen und überstreckt die Albblickstraße und den Öhrnbach.


Auf Grund ihres schlechten baulichen Zustands muss die bestehende Eisenbahnüberführung zur Erhaltung und Verfügbarkeit der Streckenqualität erneuert werden. Ziel ist es, eine Erneuerung durch Abbruch und Neubau der Eisenbahnüberführung in gleicher Lage durchzuführen. Während der Bauarbeiten wird der Eisenbahnbetrieb durch Baubehelfe weitgehend aufrechterhalten bleiben. Die Baumaßnahme, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, wird auf Grundstücken der Stadt Mössingen und der DB Netz AG ausgeführt. Für die Dauer der Bauarbeiten werden zwei private Grundstücke benötigt.


Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 14.03.2018 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden unter: Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.

 

Hinwies für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher, Telefon 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.

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