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Medienmitteilung

Planfeststellungverfahren zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Steinach in Balingen

Ziel ist es, eine Erneuerung durch Abbruch und Neubau der Eisenbahnüberführung in gleicher Lage durchzuführen.

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​Auf Antrag der DB Netz AG, Anlagenplanung KIB Saarbrücken, führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch. Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Von Mittwoch, 14.03.2018 bis einschließlich Freitag, 27.04.2018 werden die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Balingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Stadt oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und gegebenenfalls in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

Die Eisenbahnüberführung Steinach befindet sich auf freier Strecke zwischen der Haltestelle Balingen Süd und der Haltestelle Frommern auf der Gemarkung Endingen und kreuzt das Gewässer Steinach sowie einen Fuß- und Radweg von Balingen nach Endingen.

 

Auf Grund ihres schlechten baulichen Zustands muss die bestehende Eisenbahnüberführung zur Erhaltung und Verfügbarkeit der Streckenqualität erneuert werden. Ziel ist es, eine Erneuerung durch Abbruch und Neubau der Eisenbahnüberführung in gleicher Lage durchzuführen. Das neue Bauwerk ist als eine 2-Feld-Stahlfachwerkträgerbrücke (Durchlaufträger) geplant. Der Neubau der Eisenbahnüberführung ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Es wird von einer Vollsperrung der Eisenbahnstrecke von circa 30 Tagen ausgegangen. Während der Bauzeit wird es zu verkehrlichen Einschränkungen in den Bereichen der Zufahrten zu den Baustraßen kommen. Der Rad-/Fußweg wird im Bereich der Eisenbahnüberführung während der Baumaßnahme für Fahrradfahrer gesperrt sein. Kurze Sperrungen für Fußgänger sind möglich.

 

Die Erneuerung des Bauwerkes, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, findet überwiegend auf Flächen der DB AG, zum Teil auch auf Flächen der Stadt Balingen statt. Bauzeitlich ergibt sich eine vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen Dritter bzw. von öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 14.03.2018 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden unter: Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.

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