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Medienmitteilung

Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft

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​Das Regierungspräsidium Tübingen bietet Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an. Für den Standort Emmendingen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg kann man sich beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, bis 06. Juli 2018 anmelden.

Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in abgelegt  und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden auch solche Interessenten zur Prüfung zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen können, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.

 

In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung vor. Diese Vorbereitungskurse werden an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg von unterschiedlichen Trägern der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg bietet ab September 2018 einen solchen Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung an. Der Lehrgang beginnt am 10. September 2018 und endet am 07. Oktober 2019 mit der letzten von insgesamt sechs Prüfungen. Der Unterricht wird ganztägig, einmal wöchentlich am Montag durchgeführt.


Eine Informationsveranstaltung  zur Meisterprüfung und zum Lehrgang findet am 22. Juni 2018 um 14.00 Uhr am Landwirtschaftlichen Bildungszentrum in Emmendingen-Hochburg statt.

 
Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter folgendem Link abrufbar:
Meisterin / Meister der Hauswirtschaft.

 

Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Aus- und Fortbildung im Beruf Hauswirtschafter/in zuständig. Es organisiert daher auch die Meisterprüfung in diesem Beruf zentral für ganz Baden-Württemberg.

 

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, ist ein einschlägiger Berufsabschluss und Berufspraxis notwendig. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung vor.

 

Bei der Meisterprüfung werden neben Fachwissen Aufgaben aus den Bereichen geprüft, die in hauswirtschaftlichen Führungspositionen zentrale Bedeutung haben. Zu nennen sind insbesondere: Betriebswirtschaft; Analysieren von Betriebssituationen; Entwickeln und Umsetzen von Unternehmenszielen und Konzepten; Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben; Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements; Berufs- und Arbeitspädagogik, Mitarbeiterführung.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 07071 / 757-3078, gerne zur Verfügung.

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