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Aktuelle Meldung

MARKTÜBERWACHUNG | Sodasprudler - sicher selber sprudeln

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Die Verwendung von Sodasprudlergeräten, mit denen Leitungswasser zu Hause mit Kohlensäure versetzt werden kann, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die hierfür benötigten Kohlensäurezylinder werden mittlerweile bei zahlreichen Händlern, wie Drogeriemärkten, Discountern und Apotheken im Tauschsystem angeboten. Auf dem Markt existiert inzwischen eine Vielzahl von verschiedenen Abfüllbetrieben.

Mit Kohlendioxid gefüllte Zylinder für Sodasprudlergeräte sind Produkte, die durch die Marktüberwachung kontrolliert werden. Die Marktüberwachung überprüft stichprobenartig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Zuletzt wurden Kohlensäurezylinder im Jahr 2019 im Handel überprüft. Kohlensäurezylinder sind wiederbefüllbar. Bei ihnen handelt es sich um Gefahrgut. Daher werden an ihre Beschaffenheit und Kennzeichnung hohe Anforderungen gestellt, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Händler müssen beim Vertrieb der Kohlensäurezylinder ihrer Informationspflicht an Verbraucher nachkommen.

So müssen beispielsweise das Pi-Kennzeichen und das letzte sowie das nächste Prüfdatum auf dem Zylinder eingestempelt sein (siehe Fotos). Sie müssen alle zehn Jahre von einer zugelassenen Stelle geprüft werden, bevor sie wieder befüllt werden dürfen. Wenn Sie als Verbraucher feststellen, dass der Zylinder undicht ist oder, wenn sie bei der Verwendung eine Gefahr festgestellt haben, sollen Sie den Händler unterrichten. Darüber muss der Händler Sie als Verbraucher aufklären.

Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass bei einigen Zylindern die Kennzeichnung nicht vollständig lesbar war. Die Mängel wurden durch die Marktüberwachung verfolgt. Die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen wurden aber in den überprüften Fällen regelmäßig vorgenommen. Den Händlern war häufig ihre Informationspflicht gegenüber Verbrauchern nicht bekannt. Durch diese Jahresaktion wurden die Händler sensibilisiert. Außerdem wurde erreicht, dass viele Abfüllbetriebe nun den erforderlichen Verbraucherhinweis direkt auf den Zylindern anbrachten.

Sollten Sie feststellen, dass bei einem CO2-Zylinder die Kennzeichnung zweifelhaft oder nicht lesbar ist, melden Sie das der zuständigen Behörde. In Baden-Württemberg ist dies die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidium Tübingen, marktueberwachung@rpt.bwl.de.

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