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Pressemitteilung

Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen überprüft Textilien und stellt bei Stichproben fest: Etiketten sind nicht immer zutreffend. Mängelquote im Bereich Textil liegt bei rund 40 Prozent

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Gruppenbild (V. l. n. r.) Thorsten Haas (Referat Chemikaliensicherheit, 114), Dr. Xenia Große (Referat Produktsicherheit Investitionsgüter, 112), Tilo Herbrechtsmeier (Referat Produktsicherheit Verbraucherprodukte, 113), Abteilungsleiter Stephan Czarnecki
Gruppenbild beim Pressetermin Textilkennzeichnung
Gruppenbild beim Pressetermin Textilkennzeichnung
Auf den Bild wird die Überprüfung eines Baby-Bodys mit einem Röntgenfluoreszenzanalysegerät (RFA) gezeigt
Überprüfung Baby-Body in Röntgenfluoreszenzanalysegerät (RFA)
Überprüfung Baby-Body in Röntgenfluoreszenzanalysegerät (RFA)

Abteilungspräsident Stephan Czarnecki gab den Vertreterinnen und Vertretern der Medien am heutigen Freitag (8. April) Einblicke in die Tätigkeit der Marktüberwachung im Bereich Textilien. Exemplarisch wurden verschiedene Prüfungen, welche die Abteilung 11 des Regierungspräsidiums Tübingen vornimmt, vorgestellt und dabei die wichtigsten Aufgaben auf diesem Gebiet erläutert. Schwerpunkte der Kontrollen im Textilbereich sind insbesondere die Fragestellungen, ob

 

  • die Faserzusammensetzung der Textilien mit den Angaben auf dem Etikett übereinstimmt,
  • die Angaben auf den Textilien den gesetzlichen Anforderungen genügen,
  • die Textilien keine unerlaubten Chemikalien enthalten und Grenzwerte für gefährliche Stoffe eingehalten sind,
  • die Sicherheitsanforderungen und die Schutzwirkung ausreichend gewährleistet ist, wenn mit dieser Schutzfunktion geworben wird.

 

Bei rund 40 Prozent der untersuchten Textilien werden im Bereich der Kennzeichnung Mängel gefunden. „Das unterstreicht die Notwendigkeit der Überwachung in diesem Bereich und den hohen Nutzen der Kontrollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Abteilungspräsident Czarnecki bei dem Pressetermin. Die Mängel sind zum Teil formaler Natur, sie betreffen aber vor allem die angegebene Faserzusammensetzung, die teilweise nicht im Entferntesten mit der tatsächlichen übereinstimmt. Ein Produkt enthielt z. B. 95 % Viskose und 5 % Elasthan anstelle der angegebenen 100 % Baumwolle, eine andere Probe bestand aus 100 % Polyester anstelle der 100 % angegebenen Seide. Die Faserzusammensetzung der Textilien wurde im Auftrag der Behörde in Fachlaboren analysiert.

 

Der Marktüberwachung ging es darüber hinaus auch um die Gehalte an Blei in Bestandteilen von Textilien, wie zum Beispiel metallische Kordelenden, Nieten oder Druckknöpfe, die Kinder häufig in den Mund nehmen.  Besonderes Augenmerk galt ferner Textilien mit einem Sonnenschutzfaktor. Hier wurden mit zusätzliche Tests überprüft, ob diese wirklich den Schutz gegen UV-Strahlen bieten, mit dem die Hersteller werben. Den Verbraucher:innen empfahl die Marktüberwachungs-behörde darauf zu achten, dass an den Textilien eine Kennzeichnung mit einer ausgeschriebenen deutschen Faserbezeichnung und einem Verantwortlichen innerhalb der Europäischen Union mit Namen und Adresse genannt ist.

 

Hintergrundinformationen

 

Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen überwacht neben den Textilien weiter die Produkt- und Chemikaliensicherheit im Non-Food-Bereich, die Energieeffizienz und Energiekennzeichnung von Produkten und die Eignung von Bauprodukten, Medizinprodukte im Handel, die Einhaltung der Anforderungen des Sprengstoffgesetzes sowie die produktbezogenen Anforderungen des Immissionsschutzrechts. Vom Elektrofön bis zur Baumaschine, von der hochfesten Schraube bis zum Modeschmuck reicht dabei das Repertoire der Tübinger Marktüberwachung. Im Mittelpunkt der Marktüberwachung liegen dabei der Verbraucher- und Umweltschutz sowie der Schutz der Industrie und Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen durch unsichere oder nicht konforme Produkten. Hier liegen die aktuellen Herausforderungen der Behörde: Die Produkte, die im Onlinehandel angeboten werden haben mittlerweile ein großes Marktvolumen. Die Schnelllebigkeit und die niederschwellige Möglichkeit, Produkte aller Art zum Verkauf anzubieten oder zu erwerben, fordern die Marktüberwachung in besonderem Maße heraus. Die Behörde mit ihren rund 100 Technikern, Naturwissenschaftlern, Juristen und Verwaltungsangestellten führt ihren gesetzlichen Auftrag unabhängig aus und orientiert sich dabei an der Gefährlichkeit von Produkten oder den Informationen über die Umweltgefahren, die von den Produkten ausgehen. Im Durchschnitt liegt die Mängelquote bei den rund 10.000 bis 12.000 Stichproben, die die Marktüberwachung jährlich vornimmt, bei ca. 25 bis 30 Prozent. In den Fällen, in denen Mängel gefunden werden, erhebt die Behörde Gebühren.

 

Bildunterschrift:

Gruppenbild (V. l. n. r.) Thorsten Haas (Referat Chemikaliensicherheit, 114), Dr. Xenia Große (Referat Produktsicherheit Investitionsgüter, 112), Tilo Herbrechtsmeier (Referat Produktsicherheit Verbraucherprodukte, 113), Abteilungsleiter Stephan Czarnecki

Bild 2 Überprüfung Baby-Body in Röntgenfluoreszenzanalysegerät (RFA); Fotos: Regierungspräsidium Tübingen, Martina Bitzer.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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