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Medienmitteilung

Luftreinhaltung Reutlingen:

RP TÜ stellt klar, das der Lieferverkehr in die Innenstadt von einem Durchfahrtsverbot ausgenommen ist.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen stellt klar, dass der Lieferverkehr in die und aus der Innenstadt ausdrücklich von einem Durchfahrtsverbot ausgenommen ist. Die Maßnahme „LKW-Durchfahrtsverbot auf innerstädtischen Strecken (LKW-Verbot Lieferverkehr Innenstadt frei)“ in der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen betrifft nur den LKW-Durchfahrtsverkehr mit Tonnagen größer als 3,5 Tonnen auf bestimmten innerstädtischen Strecken.

LKW-Fahrten, die innerhalb des ausgewiesenen Innenstadtbereichs der Waren-Anlieferung oder -Abholung dienen, sind von der Maßnahme ebenso unberührt wie die im Innenstadtbereich ansässigen Unternehmen oder die Versorgung der Innenstadt mit Waren. Die Befürchtungen der IHK Reutlingen, dass das wirtschaftliche Leben in der Stadt nicht mehr funktionieren könnte, sind daher völlig unbegründet. Vielmehr ist das „LKW-Durchfahrtsverbot“ ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit und für mehr Lebensqualität der Bürgerschaft in Reutlingen.

 

Es ist vorgesehen, den LKW-Durchfahrtsverkehr an geeigneten Stellen frühzeitig durch Informationstafeln und Standortübersichten auf das streckenbezogene "LKW-Durchfahrtsverbot" aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang weist das Regierungspräsidium auch auf das bereits mit der Eröffnung des Scheibengipfeltunnels umgesetzte gesamtstädtische Führungs- und Routenkonzept für LKW-Verkehre hin.

 

Hintergrundinformationen:
Die Erstellung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen erfolgte im Rahmen des Projektes „Modellstadt Reutlingen“ unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Seit Beginn dieses Projektes wurde die sogenannte „Spurgruppe“ aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlichen Gruppen in Reutlingen in regelmäßigen Workshops bei der Entstehung der 4. Fortschreibung beteiligt.

 

Weitere Details zur Maßnahme des LKW-Durchfahrtsverbots und zu den weiteren Maßnahmen der 4. Planfortschreibung können in der Vorab-Onlineversion der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen, Stand 22.11.2017, nachgelesen werden. Die Vorab-Onlineversion sowie Informationen zum Projekt „Modellstadt Reutlingen“ sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen unter folgendem Link abrufbar:
Luftreinhaltung Reutlingen


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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