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Pressemitteilung

L 385, Talheimer Steige

Ab Montag, 19. September 2022 erfolgt Vollsperrung aufgrund von Felssicherungs- und Forstarbeiten.

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Das Bild zeigt ein Teilstück der Talheimer Steige vor einer Kurve; rechts von der Straße ein steiler Hang
Talheimer Steige
Talheimer Steige

Die L 385 zwischen Mössingen-Talheim und Burladingen-Melchingen, Talheimer Steige, wird von Montag, 19. September 2022 bis voraussichtlich Freitag, 7. Oktober 2022 für drei Wochen voll gesperrt. Grund sind dringend erforderliche Felssicherungs- und Forstarbeiten in der Steige. Diese Arbeiten können aus Sicherheitsgründen nur unter Vollsperrung der Steige durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Vollsperrung ist für die weiteren Felssicherungsarbeiten noch eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung für rund zwei Wochen geplant.

 

Am Montag, 19. September 2022 kann der frühmorgendliche Berufsverkehr noch die Steige befahren. Die Sperrung besteht am 19. September ab 8:30 Uhr.

 

Umleitung

Die Umleitung von Mössingen auf die Albhochfläche erfolgt ab dem Kreisverkehr zwischen Mössingen und Talheim über die L 383 Öschingen – Gönningen – L 230 – Genkingen – L 382 – Undingen – K 6731 Willmandingen – K 7104 nach Melchingen. Die Umleitung ins Tal erfolgt in gegengesetzter Richtung.

 

ÖPNV

Während der Dauer der Vollsperrung muss der Busbetrieb der Linie 152 im betroffenen Abschnitt Talheim-Melchingen-Salmendingen eingestellt werden. Die über die Schulen ausgegebenen Fahrkarten gelten für die möglichen Alternativfahrten mit Zug/Bus über Burladingen/Hechingen oder Pfullingen/Reutlingen/Tübingen. Die Betroffenen werden auch direkt informiert. Das Landratsamt Tübingen und das Regierungspräsidium Tübingen bitten die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern um Verständnis.

 

Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter

www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.

 

Hintergrundinformation:

Im oberen Bereich der Talheimer Steige sind nach einem Gutachten des Geologischen Landesamtes aus Freiburg Felssicherungsarbeiten erforderlich. Aufgrund vorhandener Gefährdungen durch sich aus dem Oberhang lösenden Steine und kleinerer Felsblöcke kommt ein sogenannter Ösenankerzaun als Felsfangzaun zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden zur Ausführung. Oberhalb der oberen Kehre der Landesstraße wird auf einer Länge von 140 Metern ein 1,50 Meter hoher Zaun in der Böschung errichtet. Unterhalb der Kehre ist der Zaun 2 Meter hoch und etwa 200 Meter lang. Die Baumaßnahme wurde aus Naturschutzgründen in Abstimmung mit dem Landratsamt Tübingen zeitlich auf die Herbstmonate gelegt.

 

Im Bereich der oberen Kehre wurden Verformungen am talseitigen Fahrbahnrand der Landesstraße festgestellt. Die talseitige Böschung ist in diesem Bereich sehr steil. Aus diesem Grunde lässt das Regierungspräsidium Tübingen parallel zu den Felssicherungsarbeiten vorausschauend Baugrunduntersuchungen durchführen. An vier Stellen werden Bodenproben bis in eine Tiefe von ca. 15 Metern entnommen. Anhand dieser Bohrkernaufschlüsse soll dann ein Baugrundgutachten erstellt werden.

 

Als weitere Synergie im Zuge der Vollsperrung finden gleichzeitig Forstarbeiten im unteren Bereich der Talheimer Steige statt. Die Forstverwaltung des Landkreises Tübingen lässt Holzerntearbeiten in den Hängen durchführen. Dies dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Fahrbahn. Im unmittelbaren Umfeld der Forstarbeiten besteht Lebensgefahr. Es dürfen deshalb auch keine Fußgänger oder Radfahrer den abgesperrten Bereich betreten.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung.

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