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Medienmitteilung

L 370, Planfeststellungsverfahren zur Errichtung des Radweges Börstingen- Sulzau eingeleitet

Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist nun die Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung beendet.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Landesstraßengesetz eingeleitet.


Von Mittwoch, 07. März 2018 bis einschließlich Freitag, 13. April 2018 werden die Planunterlagen in dem Rathaus von Starzach, Hauptstraße 15, 72181 Starzach ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet diesbezüglich, auf die in Starzach ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres kann der Bekanntmachung entnommen werden.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium Tübingen die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.

 

Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist nun die Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung beendet. Das Regierungspräsidium Tübingen weist darauf hin, dass Anregungen und Bedenken, die in dieser Phase vorgetragen worden sind, nicht automatisch in das Planfeststellungsverfahren einfließen.

 

Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Radwegs zwischen Börstingen und Sulzau in der Gemeinde Starzach mit dem Ziel, den Radverkehr aus Sicherheitsgründen von der L 370 auf einen straßenbegleitenden Radweg zu verlegen.

 

Für das Vorhaben wurden mehrere Variantenuntersuchungen durchgeführt. Bei der Variantenfindung wurden technische sowie umwelt- und naturrechtliche Belange berücksichtigt. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Die Belange der Natur und Landschaft wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erarbeitet.

 

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 07. März 2018 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden unter: Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Straßen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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