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Medienmitteilung

Freie Schule Allgäu e. V.

Der Betrieb der Grundschule an der Freien Schule Allgäu ist von diesen Entscheidungen nicht berührt.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Bescheiden vom 21.08.2018 schulrechtliche Genehmigungen und Anerkennungen für den Sekundarbereich der Freien Schule Allgäu e. V. widerrufen. Diese Entscheidungen stehen am Ende eines mehr als einjährigen Prüfungsprozesses im Austausch mit dem Trägerverein und der Geschäftsführung der Schule. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums kann die Freie Schule Allgäu weder qualifiziertes Lehrpersonal in ausreichender Zahl noch alle erforderlichen Fachräume zur Durchführung des Unterrichts in den Bildungsgängen der Sekundarstufe aufweisen. Der Schulträger hat gegen die entsprechenden Bescheide Klagen und Eilanträge beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. Der Betrieb der Grundschule an der Freien Schule Allgäu ist von diesen Entscheidungen nicht berührt.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das Regierungspräsidium am 06.09.2018 darauf hin, dass das Gericht davon ausgeht, dass bis zu einer Entscheidung über die Eilanträge von Vollzugsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Tübingen abgesehen wird. Diesem Wunsch kommt das Regierungspräsidium nach. Somit können die Schüler der Freien Schule Allgäu e. V. auch in den Sekundarklassen am kommenden Montag, den 10.09.2018 und bis zur Entscheidung über die Anträge wie gewohnt die Schule besuchen. Für Fragen der Eltern steht das staatliche Schulamt Markdorf beratend und unterstützend zur Verfügung (Tel. 0 75 44 – 5 09 70).

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Stefan Meißner, Pressesprecher für Schule und Bildung, unter Tel. 0 70 71 / 7 57-21 37 gerne zur Verfügung.

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