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Pressemitteilung

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

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Feuerwehrschlauch
Feuerwehrschlauch
Feuerwehrschlauch

Rund 9 Millionen Euro für Menschen- und Sachschutz im Regierungsbezirk Tübingen – Alle förderfähigen Anträge zur Förderung des Feuerwehrwesens bewilligt.

 

Als Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens fließen in den Regierungsbezirk Tübingen dieses Jahr rund sechs Millionen Euro und weitere rund 2,5 Millionen Euro als Pauschalförderung. Hinzu kommen 600.000 Euro für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel. „Mit diesen Zuschüssen stärken wir sowohl das Ehrenamt der Feuerwehr als auch den Feuerschutz. Investitionsschwerpunkte sind Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser. Die Kommunen erhalten damit eine spürbare Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise sowie die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugewiesen.

 

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 151 förderfähige Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund sechs Millionen Euro eingereicht. Alle Maßnahmen konnten gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um:

  • 31 Löschfahrzeuge
  • 14 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 1 Drehleiter-Fahrzeug
  • 12 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 5 Netzersatzanlagen (für einen evtl. Stromausfall)
  • 3 Einsatzleitfahrzeuge
  • 312 Digitalfunkgeräte

 

Für die Projekte der Landkreise und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in acht Fällen Zuwendungsmittel in Höhe von 211.800 Euro bewilligt. Über die Förderung von Projekten der Landkreise und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.

 

Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.

 

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2021 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung.

 

Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen, des Stadtkreises Ulm sowie des Kreisfeuerlöschverbands Biberach entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen selbst. Bewilligungsstellen für die Zuwendungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind demgegenüber die Landratsämter. Für die Projektförderung der kreisangehörigen Kommunen verteilen die Regierungspräsidien die Mittel an die Landratsämter auf Basis der priorisierten Maßnahmenlisten, die von diesen vorgelegt werden. Nach Zuweisung der Mittel erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Daneben erhalten die Kommunen über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro. Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025.

 

Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 Kilometer Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung vom Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf rund 12.153 Euro.

 

Anlage 1: Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen im Förderjahr 2021

Anlage 2 : Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendungsbewilligung durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt ist

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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