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Marktüberwachung

Fenster und Außentüren als harmonisierte Bauprodukte: Verlässliche EU-Standards für Sicherheit, Qualität und Energieeffizienz

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Das Foto zeigt ein großes Fenster vor dem Einbau

Fenster leisten einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Energieeffizienz und Wohnkomfort Ihres Zuhauses – und sind damit weit mehr als eine bloße Abdichtung nach außen. Als wesentliche Bestandteile der Gebäudehülle baulicher Anlagen sind Fenster und Außentüren daher als harmonisiertes Bauprodukt im Sinne der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) reguliert. 

Die BauPVO harmonisiert die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten (harmonisierte Bauprodukte) auf dem europäischen Binnenmarkt und stellt sicher, dass diese einheitlichen gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung der spezifischen Normen und technischen Bestimmungen ist eine zentrale Voraussetzung für die Qualität und Sicherheit von Bauprodukten und dient zugleich dem Schutz von Bauherrinnen und Bauherren sowie den Nutzerinnen und Nutzern von Gebäuden.

Für Fenster und Außentüren ist in diesem Zusammenhang seit dem 1. Februar 2009 die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der harmonisierten Produktnorm DIN EN 14351-1 verpflichtend. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen Hersteller, dass ihre Produkte den einschlägigen europäischen Anforderungen entsprechen. Ergänzend hierzu sind Hersteller verpflichtet, eine Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) bereitzustellen. Diese enthält Angaben zu den wesentlichen Leistungsmerkmalen des Produkttyps. Unter anderem werden in der Leistungserklärung für Fenster oder Außentüren Aussagen zu Wärmedämmung (Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert), Luft- und Schlagregendichtheit, Windwiderstand, Strahlungseigenschaften der eingesetzten Verglasung und Anforderungen an die Sicherheit (einschließlich des Brandverhaltens z.B. bei Dachfenstern) des jeweiligen Produkts festgehalten.

Von Behördenseite wird empfohlen, bei Planung, Errichtung oder Modernisierung von Gebäuden auf die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung und die zugehörige Leistungserklärung bei harmonisierten Bauprodukten zu achten. Die CE-Kennzeichnung ist am Produkt anzubringen, die Leistungserklärung muss dem Produkt beigelegt bzw. auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg u.a. dafür zuständig zu überprüfen, ob Bauprodukte die vom Hersteller erklärten Leistungen erbringen und die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten erhalten Sie hier:

Bauprodukte | Regierungspräsidium Tübingen

Für weiterführende Informationen zu den geltenden Anforderungen und Leistungsmerkmalen im konkreten Bauvorhaben stehen die zuständigen Stellen der Baurechtsbehörden beratend zur Seite.

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