Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Medienmitteilung

„Buntes Haus“ in Hayingen kann vorerst bunt bleiben

Lesezeit:

Teilen via:

​Das Tübinger Regierungspräsidium hat im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens entschieden, dass das sogenannte „Bunte Haus“ in Hayingen (Landkreis Reutlingen) vorerst bunt bleiben darf. Bei künftigen Neuanstrichen des Gebäudes, so die Behörde, greife allerdings die im Nachgang zu dem umstrittenen Farbanstrich vom Hayinger Gemeinderat beschlossene Gestaltungssatzung.

Wie das Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung am 22. Mai 2018 bekannt gab, reichten die gesetzlichen Instrumentarien nicht aus, um eine Änderung des umstrittenen und auffälligen Farbanstrichs des Gebäudes in der Ortsmitte von Hayingen zu erzwingen. In dem Verfahren bei der Tübinger Behörde ging es um die Frage, ob der von einem Hayinger Bürger für sein Gebäude und insbesondere für die Umrahmung der Fenster gewählte Farbanstrich bzw. die gewählte Ausgestaltung auf die Umgebung verunstaltend wirkt und daher zu beseitigen ist. Das Gebäude erhielt im Jahr 2016 einen grellorangen Farbanstrich mit unter anderem gelbem Sockel und unterschiedlich verlaufender, gelber Bänderung der Fenster.

 

Im vorliegenden Fall war darüber zu entscheiden, ob die vom Eigentümer gewählte farbliche Gestaltung nicht an und für sich, sondern bezüglich ihrer Wirkung auf die Umgebung so hässlich ist, dass nicht nur ein das ästhetische Empfinden des Betrachters beeinträchtigender, sondern vielmehr ein verletzender Zustand geschaffen wurde. Angesichts dieses Maßstabs ist nicht jede erhebliche und sehr auffällige, aus dem Rahmen fallende Abweichung vom sonst in der näheren Umgebung Üblichen als verunstaltend anzusehen, sondern letztlich nur solche, die nicht mehr hinnehmbar sind. Diese Voraussetzung sieht das Regierungspräsidium im vorliegenden Fall jedoch nicht als gegeben an. Zwar hält auch die Tübinger Behörde die gewählte Gestaltung bezogen auf die Umgebung für fremd und störend, aber eben nicht in dem Ausmaß, dass es ein Einschreiten rechtfertigen könnte.

 

Angesichts des Umstandes, dass keine direkten Blickbeziehungen zwischen dem strittigen Gebäude und der denkmalgeschützten Pfarrkirche St. Vitus bestehen, konnten auch keine denkmalpflegerischen Belange in der Entscheidung Berücksichtigung finden.

 

Im Übrigen begrüßt es das Regierungspräsidium ausdrücklich, dass der Gemeinderat von Hayingen mittlerweile eine Ortsbildsatzung beschlossen hat, um zukünftig solche Fälle zu verhindern und den gut erhaltenen historischen Ortskern von Hayingen zu schützen. Bei einem Neuanstrich, so die Behörde abschließend, müsse sich der Hauseigentümer jedenfalls künftig an diesem kommunalen Willen orientieren.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Bild zeigt eine Straße mit einem Baustelleninformationsschild.

    B 31 Vorankündigung der Fahrbahnsanierung zwischen Kressbronn und der Landesgrenze ab 13. April 2026

    | Straßen
  • Das Foto zeigt den Anschluss Bleiche aus der Luft

    B 28 Dettingen an der Erms – Umbau des Anschlusses „Bleiche“

    | Straßen

    Beginn der Bauphase 3 ab Freitag, 20. März 2026

  • Das Foto zeigt eine Fahrbahnsetzungen im Verlauf der L 442

    B 463 Instandsetzung des Tunnels Albstadt-Laufen und weitere Erhaltungsmaßnahmen

    | Straßen

    Sanierungsarbeiten der Umleitungsstrecke auf der L 442 zwischen Balingen-Zillhausen und Albstadt-Pfeffingen ab Mittwoch, 18.03.2026

  • Ein junger Mann steht zwischen Kleiderständern und blickt auf das Kleidungsetikett

    Fast Fashion im Onlinehandel: Marktüberwachung Baden-Württemberg stellt bei jedem zweiten Kleidungsstück Kennzeichnungsmängel fest

    | Marktüberwachung

    Am 15. März ist Deutscher Verbrauchertag!

  • Das Foto zeigt eine Illustration auf der fünf Mäuse abgebildet sind. Zwischen den Mäusen sieht man einen Wecker, eine Glühbirne und ein Flugzeug

    Torben Kuhlmann | Illustrationen und Bücher

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 16. März bis zum 11. April 2026 in der Stadtbücherei in Riedlingen zu sehen

  • Das Foto zeigt den Knotenpunkt Wasserfall und die stattfindenden Asphaltarbeiten von oben

    B 28 Bad Urach, Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Schrittweise Umstellung auf die Verkehrsphase 2 ab Mittwoch, 11. März 2026

  • Das Bild zeigt das Bodenseeufer bei Überlingen mit einem Bootssteg.

    Gewässerschau in Überlingen am Bodensee

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt mehrere Kleidungssstücke aufgehängt auf Bügeln

    Glückstag für Fashion-Fans

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb

    25. Klamottentauschparty in Münsingen

  • Die Bücher von der Axel Scheffler-Ausstellung "Grüffelo und Co." liegen auf einem Tisch

    Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 9. März bis zum 2. April 2026 in der Gemeindebücherei in Dettingen an der Erms zu sehen

  • Das Foto zeigt eine Informationsveranstaltung. Mehrere Personen an Tischen in einem großen Raum. Man blickt auf eine Leinwand mit einer Präsentation zum Thema "B 30, Friedrichshafen - Ravensburg"

    B 30neu zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach

    | Straßenplanung

    Regierungspräsidium Tübingen informiert Gemeinde- und Ortschaftsräte von Tettnang, Meckenbeuren und Kau über den Planungsstand und das weitere Vorgehen

  • Das Bild zeigt ein Verbotsschild mit Schriftzug 3,5 Tonnen auf blauem Hintergrund

    L 371 Brücke über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau

    | Brücken

    Sperrung für Schwerverkehr wird nicht eingehalten: Gewichtsbeschränkung auf 3,5 Tonnen notwendig

  • Das Foto zeigt 5 Feuerwehrfahrzeuge des Strahlensprühtrupps vor einer Großen Halle

    Übung zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung

    | Feuerwehrwesen
  • Man blickt auf einen mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Hang

    Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich

    | Umwelt
  • Drei weiße Würfel mit Paragraphensymbol liegen auf einer Tastatur

    Stärkung des Verbraucherschutzes

    | Produktsicherheit

    Neues Produktsicherheitsgesetz setzt EU-Vorgaben konsequent um

  • Das Foto zeigt Dr. Danial Kelm die vor ihrem Computerarbeitsplatz steht.

    Neue Aufgabe, großes Thema: Sicherheit in der Gentechnik

    | Abteilung 5
  • Blick auf die Baustelle Knotenpunkt „Wasserfall“ und „Hochhaus“.

    B 28, Bad Urach – Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Geänderte Verkehrsführung am Hochhausknoten, Sperrung der Burgstraße ab dem 16. Februar 2026

  • Das Foto zeigt Roland Wehrle, Landrat Günther-Martin Pauli, Regierungspräsident Klaus Tappeser beim Narrenempfang im Foyer des RP Tübingen

    Närrisches Treiben im Regierungspräsidium Tübingen

    | Abteilung 1

    Masken, Hästräger und bunte Gestalten beim traditionellen Narrenempfang am 10. Februar 2026 im Regierungspräsidium Tübingen

  • Das Foto zeigt mehrere Grundschüler die in einem Klassenzimmer von einer Lehrerin unterrichtet werden

    Austausch zur Ganztagsbeschulung an der Grundschule Starzach

    | Schule und Bildung
  • Das Foto zeigt ein Achtungschild mit dem Schriftzug "Baumfällarbeiten" das am Rand einer Straße steht, die durch einen Wald führt

    B 311 Sanierung zwischen Rulfingen und Mengen

    | Straßen

    Baumfällarbeiten an der B 311 ab Montag, 09. Februar 2026

  • Das Foto zeigt die B 28 Anschluss Bleiche. Im Hintergrund sieht man Dettingen an der Erms. Rechts eine Bahnlinie.

    B 28 Dettingen an der Erms – Umbau des Anschlusses „Bleiche“

    | Straßen

    Beginn der Bauphase 2 ab Sonntag, 8. Februar 2026