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Medienmitteilung

B 28 Freudenstadt – Tübingen

Seit über 20 Jahren investiert der Bund in den Bau einer neuen, leistungsfähigen Bundesstraßenverbindung.

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​Seit über 20 Jahren investiert der Bund in den Bau einer neuen, leistungsfähigen Bundesstraßenverbindung zwischen Freudenstadt und Tübingen. Dieses Projekt ist ein weiterer Baustein einer direkteren Führung der B 28 zwischen Straßburg und Ulm.

Zurzeit befinden sich auf dem Neubauabschnitt der neuen B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen zwei Straßenbrücken, eine am Anschlussknoten Weilheim und eine am Anschlussknoten Bühl/Bonladen im Bau. Im Frühjahr 2018 erfolgt die europaweite Ausschreibung des Straßenbauabschnitts Weilheim bis Bühl. Der Baubeginn ist für den Sommer 2018 vorgesehen. Ebenfalls soll im Sommer 2018 die Ausschreibung von fünf Brückenbauwerken stattfinden. Deren Baubeginn ist für Herbst 2018 geplant.

 

„Mit der angestrebten Verkehrsfreigabe der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen Ende 2020 ist zu erwarten, dass mehr Verkehr auf die Osttangente von Rottenburg geleitet wird. Deshalb wurde in Abstimmung zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Rottenburg bereits eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit dieses Streckenabschnittes vorgenommen. Ein wesentliches Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die Siebenlindenstraße und der Bereich Schuhstraße/Wilhelm-Maybach-Straße als Knotenpunkte der Osttangente wegen der voraussichtlich höheren Verkehrsbelastung ertüchtigt werden sollen“, so Regierungspräsident Tappeser.

 

Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit erfolgt jeweils durch die Anlage einer in den Knotenpunktbereichen zusätzlichen Geradeausspur. Die Stadt unterstützt hier das Regierungspräsidium und beabsichtigt diese Maßnahmen planerisch und baulich bis zur Freigabe der B 28 im Neckartal umzusetzen. Die Kosten werden zwischen dem Bund und der Stadt entsprechend dem Bundesfernstraßengesetz aufgeteilt.
 
Auch der Überbau der Neckarbrücke muss aufgrund der höheren Lasten ertüchtigt und die Fahrstreifenaufteilung gemäß dem geänderten Knoten angepasst werden. Diese Planungs- und Bauarbeiten übernimmt das Regierungspräsidium Tübingen. Die Kosten trägt der Bund.

 

Bereits fertiggestellt sind die Umfahrungen von Dornstetten und Schopfloch im Landkreis Freudenstadt sowie von Ergenzingen im Landkreis Tübingen und der seit über 10 Jahren unter Verkehr befindliche zweibahnige (vierspurige) Abschnitt zwischen Tübingen und Weilheim. Diese Abschnitte sind bereits als Bundesstraße gewidmet. Deren Bau wurde vom Bund finanziert. Aufgrund der Widmung zur Bundesstraße übernimmt der Bund auch künftig sämtliche Kosten für deren Unterhaltung.

 

Zum Jahreswechsel ist eine weitere Umstufung wirksam geworden. Es wurde im Wesentlichen Folgendes neu geregelt:

 

  • Aufstufung der zuletzt noch verbliebenen nicht ausgebauten Landesstraßenabschnitte zwischen Schopfloch und Horb sowie Seebronn und Rottenburg, einschließlich der Osttangente Rottenburg, zur Bundesstraße B 28. Dieser Streckenzug übernimmt die weiträumige Verbindungsfunktion zwischen Freudenstadt und Tübingen innerhalb des Fernverkehrsabschnitts Straßburg – Ulm.
  • Im Gegenzug dazu hat der damit alte Bundesstraßenzug der B 28 Dornstetten – Pfalzgrafenweiler – Altensteig – Nagold – Herrenberg nur noch eine regionale Verbindungsfunktion innerhalb des Landes und wurde daher zur Landesstraße abgestuft.
  • Durch die Umstufung wurde die Umbenennung der heutigen B 28 zwischen Herrenberg und Tübingen erforderlich. Dieser Abschnitt heißt ab sofort B 296, wie der Abschnitt zwischen Calw und Herrenberg.

 

Die von der Umstufung betroffenen Kommunen wurden im Vorfeld angehört und haben keine Einwendungen erhoben.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005 zur Verfügung.

 

Anlage:

Karte zur Veranschaulichung der Straßenklassifizierung nach erfolgter Umstufung

 

Zur Farbgebung der Anlagen allgemein:


Violett steht für Autobahnen (von der Umstufung nicht betroffen)
Blau steht für Bundesstraßen,
Grün für Landesstraßen,
Kreis- bzw. Gemeindestraßen sind allenfalls schwarzweiß dargestellt.

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