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Medienmitteilung

B 28 Böhringer Steige - Erkundungsbohrungen

Ende Januar 2018 ist im Bereich der Böhringer Steige eine Rutschung aufgetreten.

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​Ende Januar 2018 ist im Bereich der Böhringer Steige im Verlauf der B 28 zwischen Bad Urach und Römerstein-Böhringen eine Rutschung aufgetreten. Seitdem ist die Steige in diesem Bereich nur halbseitig mit Lichtsignalanlage befahrbar.

Im Vorfeld der Festlegung der baulichen Maßnahmen ist es erforderlich, den anstehenden geologischen Aufbau des Untergrunds im Bereich der Steige zu erkunden. Hierzu erfolgen mehrere Erkundungsbohrungen auf einer Gesamtlänge von rund 220 Metern. Aufgrund der Lage der Bohrpunkte in der Fahrbahn, der Größe der dabei zum Einsatz kommenden Geräte, der verbleibenden Restfahrbahnbreite und aus Arbeitsschutzgründen ist es notwendig, die Böhringer Steige voll zu sperren.

 

Die Sperrung erfolgt von Montag, den 12.03.2018 ab 9:00 Uhr bis voraussichtlich Freitag, den 23.03.2018.

 

Für den Verkehr der B 28 von Bad Urach in Fahrtrichtung Römerstein-Böhringen wird eine Umleitung über die L 211 nach Grabenstetten und weiter auf die K 6758 nach Römerstein - Böhringen eingerichtet. In der Gegenrichtung, in Fahrtrichtung Bad Urach, wird der Verkehr ab Hengen über die L 245 nach Seeburg und weiter über die B 465 nach Bad Urach geführt.


Nach Beendigung der Baugrunderkundung wird bis zum Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten die derzeitige Verkehrsregelung im Bereich der Rutschung wieder eingerichtet.

 

Mit den Bauarbeiten zur Sanierung der Böhringer Steige soll voraussichtlich im Herbst 2018 begonnen werden.

 

Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen.

 

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können jeweils aktuell im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel,
Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung

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