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Pressemitteilung

23,8 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk

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Neubau Kindergarten Markdorf Süd - spielende Kinder im Außenbereich
Neubau Kindergarten Markdorf Süd
Neubau Kindergarten Markdorf Süd

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Wir fördern heute das Morgen in unserem Bezirk. Besonders Schulen und Kindergärten konnten berücksichtigt werden.“

Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ beim Regierungspräsidium Tübingen heute über das Förderprogramm für das Jahr 2021 entschieden. Insgesamt 23,8 Millionen Euro wurden im Regierungsbezirk Tübingen verteilt. Kommunale Pflichtaufgaben wie Schulen und Kindergärten wurden bei der Mittelverteilung vorrangig berücksichtigt. „Mit dem Ausgleichstock helfen wir bei der Realisierung unverzichtbarer kommunaler Infrastrukturmaßnahmen. Wir fördern damit heute das Morgen in unserem Bezirk, denn knapp 58 Prozent der Fördersumme fließen in den Bau oder die Sanierung von Schulen und Kindergärten“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Tappeser machte auch deutlich, dass in finanzschwachen Gemeinden viele Maßnahmen nur mit Zuschüssen aus dem Ausgleichstock verwirklicht werden können, da sie die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Gemeinde auf Dauer übersteigen. So diene der Ausgleichstock dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.

 

Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im Ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden öffentlichen Gebäuden.

 

Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten

In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich „Bau und Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen“ mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 13,7 Millionen Euro, das entspricht 57,6 Prozent der Zuschüsse. Weitere Förderschwerpunkte stellen der Breitbandausbau und der Ausbau des Glasfasernetzes mit 2,59 Millionen Euro beziehungsweise 10,9 Prozent der Zuschüsse sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge mit 2,56 Millionen Euro beziehungsweise 10,8 Prozent der Zuschüsse dar.

 

Hintergrundinformationen:

In jedem Regierungsbezirk wurde für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss entscheidet endgültig über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk. In diesem Verteilungsausschuss haben neben dem Regierungspräsidium Tübingen Vertreter des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Im Regierungsbezirk Tübingen stehen für das Förderjahr 2021 aus dem Ausgleichstock 23,8 Millionen Euro zur Verfügung. Hierfür hatten sich 146 Gemeinden mit 150 Anträgen und einer Antragssumme von rund 44,7 Millionen Euro beworben. Insgesamt 15 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden. In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich „Bau und Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen“ mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 13,7 Millionen Euro (57,6 Prozent der Zuschüsse). Es folgen die Breitbandförderung / Ausbau des Glasfasernetzes (Backbone-Netze) mit 2,59 Millionen Euro (10,9 Prozent der Zuschüsse), das Feuerlöschwesen (Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge) mit 2,56 Millionen Euro (10,8 Prozent der Zuschüsse), die Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäuser mit 1,28 Millionen Euro (5,4 Prozent der Zuschüsse), der Straßenbau mit 1,13 Millionen Euro (4,7 Prozent der Zuschüsse), die sonstigen gemeindlichen Einrichtungen wie beispielsweise Dorfplätze und Versammlungsstätten sowie Kinderspielplätze mit 1,04 Millionen Euro (4,4 Prozent der Zuschüsse), Hochwasserschutzmaßnahmen mit 0,58 Millionen Euro (2,4 Prozent der Zuschüsse) und die Bauhöfe mit 0,42 Millionen Euro (1,7 Prozent der Zuschüsse). Danach folgen das Bestattungswesen mit 0,35 Millionen Euro (1,5 Prozent der Zuschüsse), die Rathäuser mit 0,12 Millionen Euro (0,5 Prozent der Zuschüsse) sowie zuletzt der Sportstättenbau mit 0,04 Millionen Euro (0,2 Prozent der Zuschüsse).

 

Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 166 Einwohner und die größte bezuschusste Stadt 27.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 15.000 Euro für den Kauf eines Feuerwehrfahrzeuges über 350.000 Euro für den Neubau eines Kinderhauses bis hin zu den beiden diesjährigen Spitzenreitern mit 500.000 Euro für ein interkommunales Projekt im Bereich Hallenbad sowie der Verlegung von Glasfaserkabeln.

 

Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.

 

Anlage:

Kreisbezogene Übersicht über die Zuschüsse aus dem Ausgleichstock an die Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Rochner von der Koordinierungs- und Pressestelle, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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