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Pressemitteilung

200.000 Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ für innovative Projekte zu vergeben

Projektanträge müssen bis spätestens 15. November 2023 eingereicht werden.

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Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ unterstützt mit jährlich 200.000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im von der UNESCO ausgezeichneten Biosphärengebiet. Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen für die anstehende Förderrunde 2024 müssen der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bis spätestens 15. November 2023 vorliegen.

 

Rund 3,5 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten seit 2008 für Projekte eingesetzt werden. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit über 350 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ auf den Weg gebracht worden. 2023 konnten 16 Projekte gefördert werden. Der Bau eines Hundezwingers für Hütehunde einer Wanderschäferei, die Anschaffung einer Obstauflesemaschine und der Kauf eines Verkaufsautomaten für Streuobstprodukte konnten dabei ebenso finanziell unterstützt werden wie zum Beispiel eine Untersuchung zur historischen Waldnutzung im Oberen Echaztal im Mittelalter und früher Neuzeit, die Erneuerung von Informationstafeln beim Gestütsmuseum Offenhausen oder die Anschaffung eines Aussichtsfernrohrs.

 

Für die nun anstehende Förderrunde 2024 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular sind online unter www.biosphaerengebiet-alb.de/foerdern-mitmachen/foerderprogramm einsehbar.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben allen Interessierten im persönlichen Kontakt Hilfestellungen bei der Antragsstellung und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbewilligung. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2023 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein.

 

Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden dann in der Geschäftsstelle gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ entscheidet im Frühjahr 2024 über die Vergabe der Mittel.

 

Hintergrundinformationen:

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet. Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bzw. das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm.

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon 07381/932938-14, oder Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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