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NeubauL 259 Ortsumgehung Rißtissen

Der Anteil des Durchgangsverkehrs ist innerhalb der langen und kurvenreichen Ortsdurchfahrt von Rißtissen sehr hoch. Durch die geplante Ortsumgehung kann die Ortsdurchfahrt um bis zu 70 % vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Im zweiten Bauabschnitt wird die L 259 zusätzlich bis zur Kreisgrenze ausgebaut, um die Verkehrssicherheit zu stärken.

 

Aktueller Stand

Der feierliche Spatenstich für die Maßnahme erfolgte am 26. Februar 2026. 

Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich vom Anschluss an die bestehende L 259 westlich Rißtissen bis einschließlich zum neuen Kreisverkehr an der K 7362. Der zweite Bauabschnitt umfasst den verbleibenden Neubauabschnitt und den Ausbau der L 259 bis zur Kreisgrenze.

Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts voraussichtlich gegen Ende 2026 / Anfang 2027 wird bereits eine entscheidende Entlastung der Ortsdurchfahrt und der betroffenen Anwohner erreicht. Die Gesamtfertigstellung wird gegen Ende 2028 erwartet.

Zahlen und Fakten

  • Gesamtlänge: 3,2 km
  • Querschnitt: Fahrbahnbreite von Bauanfang bis Bauende: 7,00 m
    Bankette jeweils 2 x 1,50 m, innerhalb der Wasserschutzzone II auf jeweils 2,50 m
  • Anschlüsse:
    – Einmündung westlich der Ehinger Straße
    – Kreisverkehrsplatz westlich Rißtissen über K 7362
    – Zukünftig kein Anschluss südlich Rißtissen
  • Verkehrsbelastung 2016: Analyse-Nullfall: 7.300 Kfz/24h auf der OD
  • Verkehrsprognose für 2030: 
    – Prognose-Nullfall: 7.900 Kfz/24h auf der OD
    – Prognose-Planfall: 6.500 Kfz/24h auf der OU und 1.800Kfz/24h auf der OD (Entlastung von bis zu 70 %)
  • Kosten: 18 Mio. Euro

Das Projekt

Die Ortsumgehung (OU) Rißtissen beginnt ca. 550 m westlich von Rißtissen. Von dort schwenkt sie von der bestehenden L 259 in Richtung Süden ab, kreuzt die Kreisstraße K 7362 ca. 150 m westlich der bestehenden Rissbrücke, verläuft von dort in Richtung Südosten, überquert die Riß mit einem neuen Brückenbauwerk und schließt ca. 750 m südöstlich von Rißtissen wieder an die bestehende L 259 an. Im Anschluss an die Ortsumfahrung wird die L 259 bis zur Kreisgrenze ausgebaut. 
 

Der Anteil des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen ist innerhalb der langen und kurvenreichen Ortsdurchfahrt (OD) sehr hoch. Durch die geplante OU kann die Ortsdurchfahrt von Rißtissen um bis zu 70% vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

26.02.2026 Feierlicher Spatenstich mit Herrn Verkehrsminister Hermann, Herrn Regierungspräsident Tappeser und Herrn Oberbürgermeister Baumann 
Okt. 2024 Rodungsarbeiten im Bereich der Trasse
Juni- Ende 2024 Archäologische Rettungsgrabungen im Bereich der Maßnahme
2024 Beginn der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, z.B. Renaturierung der Rißaue
06.07.2022 Zurückweisung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss
9.–23.09. 2019 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur Einsichtnahme
19.08.2019 Erlass Planfeststellungsbeschluss OU
10.04.2019 Erörterungstermin
28.01.2019 Ablauf der Äußerungsfrist für Einwendungen und Stellungnahmen
Nov./Dez. 2018 Auslegung Planfeststellungsunterlagen OU
Okt. 2018 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau bis zur Kreisgrenze
Juni 2018 Neubeantragung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung
23.03.2018 Scoping-Termin nach § 19 UVwG
2015– 2018 Aktualisierung der Gutachten (hydraulisches Gutachten, faunistische und floristische Untersuchungen, Verkehrsgutachten, Lärm- und Schadstoffgutachten, Artenschutzrechtliche Beurteilung, FFH-Vorprüfung), Anpassung der straßentechnischen Planung und des Landschaftspflegerischen Begleitplans
2014 Anhörung zu den geänderten Kompensationsmaßnahmen
2011 Auslegung der Planunterlagen zur Trassenänderung zwischen Riß und Bauende
2008 Auslegung Planfeststellungsunterlagen
2007 Genehmigung des Vorentwurfes
 

Auf einen Klick

Nachfolgend finden Sie Pläne und Pressemitteilungen zur Maßnahme.

Titel Dateityp Größe
Übersichtslageplan pdf 4 MB

Titel Dateityp Größe Datum
Mehr Ruhe im Ortskern: Bau der Umgehungsstraße Rißtissen beginnt pdf 71 KB 26.02.2026

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 47.2 

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