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BekanntmachungPlanfeststellungsverfahren für das Vorhaben „A 81 Neubau Betriebsumfahrt Rottenburg“, betroffene Gemeinden/Städte: Rottenburg, Neustetten (Landkreis Tübingen), Bondorf (Landkreis Böblingen)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Donnerstag, 24.09..2026, bis einschließlich Freitag, 23.10.2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zur allgemeinen Einsicht aus. 

Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet. Es wird eine einfache Zugangsmöglichkeit vorgehalten, von welcher auf Anfrage (Tel.: 07071 757-0) beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Gebrauch gemacht werden kann. 

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Mittwoch, 04.11.2026 elektronisch bei der Anhörungsbehörde 

Regierungspräsidium Tübingen
mailto: Referat24@rpt.bwl.de

erhoben werden.

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

Beschreibung Dateityp Größe
Bekanntmachung vom 22.09.2026 pdf 113 KB

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.  

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt den Neubau von Betriebsumfahrten am Autobahnkreuz A 81 - B 28 Rottenburg. Es soll jeweils das Einbiegen in die A 81 und die B 28 und das Abbiegen von der A 81 und der B 28 ermöglicht werden, um Winterdienstfahrzeugen und anderen Behelfsfahrzeugen kurze Wendefahrten zu ermöglichen. Das Vorhaben befindet sich westlich von Tübingen und südlich von Herrenberg. Das Autobahnkreuz teilt sich im Westen und im Südosten in die Gebietskörperschaft des Landratsamtes Tübingen und im Nordosten in die Gebietskörperschaft des Landratsamtes Böblingen. 

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Datum Verfahrensschritt
16.04.2026 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
22.09.2026 Einleitung des Verfahrens
22.09.2026 Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
24.09. - 23.10.2026 Auslegung der Planunterlagen
04.11.2026 Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.