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BekanntmachungUmbau des Bahnübergangs Bahn-km 14+334, B 313 in Mägerkingen betroffene Städte/Gemeinden: Trochtelfingen (Landkreis Reutlingen)

Stand des Verfahrens

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Donnerstag, 25.06.2026, bis einschließlich Freitag, 24.07.2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zur allgemeinen Einsicht aus. 

Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Allgemeinen Eisenbahngesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet. Es wird eine einfache Zugangsmöglichkeit vorgehalten, von welcher auf Anfrage (Tel.: 07071 757-0) beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Gebrauch gemacht werden kann.  

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Freitag, 07.08.2026, schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei der Anhörungsbehörde

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 24
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

mailto: Referat24@rpt.bwl.de

 erhoben werden.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

Beschreibung Dateityp Größe
Bekanntmachung vom 23.06.2026 pdf 172 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der SWEG Schienenwege GmbH für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. 

Der bestehende Bahnübergang „B 313“ in Mägerkingen bei Bahn-km 14+334 der Strecke Engstingen – Sigmaringen (9461) mit der derzeit verbauten Sicherungstechnik entspricht nicht den Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit (Leuchtkraft der Blinklichtanlage, einfacher Schlagwecker und unvollständige Schrankenanlage), sodass die Anpassung der Sicherungseinrichtungen an den heutigen Stand der Technik erforderlich ist. Dafür soll im Zuge des Vorhabens der Bahnübergang mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Bahnübergangssicherungsanlage ausgestattet werden. Diese umfasst Lichtzeichen, Halbschranken und Fußgängerschranken sowie akustische Signalgeber und wird den heutigen Anforderungen an die Räumbarkeit des Kreuzungsbereichs gerecht.  

Weiterhin werden die Fahrbeziehungen von der Straße „Neue Steige“ kommend auf die Bundesstraße B313 aus Sicherheitstechnischen Gründen angepasst.  

Erhebliche Beeinträchtigungen für Natur, Landschaft sowie den Artenschutz sind nicht zu befürchten. Für die Umsetzung des Vorhabens werden in geringem Umfang private Flurstücke in Anspruch genommen.  

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Datum Verfahrensschritt
29.10.2025 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
23.06.2026 Einleitung des Verfahrens
23.06.2026 Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
25.06. – 24.07.2026 Auslegung der Planunterlagen
07.08.2026 Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.

Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Oktober 2025)