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Biologiebaukästen
Gentechnik mit Biologiebaukästen: Einfach, aber möglicherweise strafbar
Durch Genome-Editing-Verfahren wie etwa CRISPR-Cas ist es einfach und preiswert möglich, das Erbgut von lebenden Organismen gezielt zu verändern. Mittlerweile können insbesondere im Internet komplette Biologiebaukästen (so genannte „Do-it-yourself“, bzw. DIY-Kits) aus dem Ausland gekauft werden, mit denen daheim und ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen, z. B. E. coli-Bakterien, verändert werden kann.
Derartige Experimente im heimischen Hobbykeller mögen lehrreich und spannend sein. Abhängig vom konkreten DIY-Kit gilt dafür jedoch das Gentechnikrecht. Dies ist immer dann der Fall, wenn das DIY-Kit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder wenn damit GVO erzeugt werden. Solche gentechnischen Arbeiten dürfen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Gentechnikgesetz (GenTG) nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboren unter Aufsicht einer sachkundigen Projektleitung.
Das heißt, wer DIY-Kits bestellt und außerhalb gentechnischer Anlagen entsprechend anwendet, riskiert gemäß § 38 Absatz 1 Nummer 2 GenTG eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Falls im Rahmen der Nutzung der DIY-Kits GVO freigesetzt werden, droht gemäß § 39 Absatz 2 Nummer 1 GenTG sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Für Nachfragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Gentechnikaufsicht im Regierungspräsidium Tübingen zur Verfügung
Weitere Informationen finden Sie hier: Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
Warnhinweis:
Krankheitserreger im Gentechnik-Biologiebaukasten des Herstellers „The ODIN“ nachgewiesen
Kontakt
Referat 57Kontakt
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Stellvertretung
Dr. Heike Czarnetzki
07071 757-5220
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Dr. Sabine-Eva Dudek
07071 757-5222
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