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Aktuelle Meldung

Veröffentlichung der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, und Tübingen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gemäß § 68 Absatz 1 Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg

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Das Foto zeigt die Untere Argen, in einem Waldstück. In der Unteren Argen ein Kiesbett. Am Ufer Sträucher.
Untere Argen
Untere Argen

Vorstellung des Zeitplans und Arbeitsprogramms, der vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit sowie vorgezogene Vorstellung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Rahmen der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die baden-württembergischen Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau

 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, dass alle Gewässer einen guten Zustand erreichen. Die Regierungspräsidien als zuständige Flussgebietsbehörden werden bis spätestens 22. Dezember 2027 die dritte Aktualisierung der 2009 verabschiedeten und veröffentlichten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellen. Im Rahmen dessen ist ein Anhö­rungsverfahren vorgesehen, durch welches die Öffentlichkeitsbeteiligung in bewährter Form fortgesetzt wird. Die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat sich darauf verständigt, dieses Mal die zweite Anhörungsphase vorzuziehen und diese zeitglich mit der ersten Anhörungsphase durchzuführen.

 

Somit besteht diesmal die Möglichkeit, sich zeitgleich zum Zeitplan und dem Arbeitsprogramm, den vorge­sehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit (erste Anhörungsphase) sowie zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (zweite Anhörungsphase) in einem Verfahrensschritt zu äußern.

 

In den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Rhein und Donau, an denen Baden-Württemberg Anteile besitzt, wurde für diese beiden Anhörungsphasen jeweils ein gemeinsames Anhörungsdokument erstellt. Diese können auf den Seiten der Regierungs­präsidien unter nachfolgenden Links abgerufen werden:

 

 

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Flussgebietsbehörde zu den Anhörungsdokumenten Stellung genommen werden. 
 

Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee & Donau

 

Zuständige Behörde:

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 52 - Gewässer und Boden

Konrad-Adenauer-Straße 20

72072 Tübingen

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de 

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